Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 6 Jahrgang = Jahr (1848) 5608 (1847)
- Date
- 1847-01-01
- Page
- Seite 32 (sequence 85)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2609281-3184086--1575-3185687- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
32 Rückblick auf dient keinen Respekt, man könnte in dieser Weise auch eine Meinung für die Prügelstrafe zu Stande bringen, wenn man nur Jedem, der mitstimmt, für ihn und seine Familie einen Freibrief gegen die Prügel gebe. Der Redner stimmt für den Kommifsionsantrag. Hecker hat schon 1842 erklärt, daß er nicht der Emanzipation entgegen trete, sondern sich bemühte, einen Mittelweg aufzufinden zwischen dem Gebilveten und dem Stockjuden. „Inzwischen ist ein Ereigniß eingetreten, welches Anlaß gab, näher nachzudenken über die Verfolgung um des Glaubens willen. Es ist schwer sich loszusagen von den Vorurtheilen der Jugend, aber ich habe mich losgemacht von der Tradition, die nichts ist, als ein fortgesetztes historisches Unrecht, und ich werde heute für die Emanzipation der Juden stimmen. Ich stoße mich an der Volksmeinung nicht, die jeder edlen Bestrebung anfänglich entgegentritt. Wir sind berufen, dem Volke grundsätzlich voranzugehen, und wollen sehen, ob das Volk sich nicht ebenfalls erhebt. Es wird eine bessere Zeit kommen, wo das Volk diejenigen segnen wird, die ihnen vorangehen mit der Leuchte der Vernunft. Die Absonderung zwischen Christen und Juden, ist noch in viel höherem Grade unter den.christlichen Ständen vorhanden, zwischen dem Reichen und dem Armen, dem Adeligen und dem Bürgerstand, besonders hinsichtlich ehelicher Verbindung, endlich zwischen dem Amtmanne und dem Bürger. Der -Absonderung sollen wir entgegenwirken, und der Furcht vor den Juden sollte man aus Schaamgefühl nicht erwähnen." Es wird somit die Gleichstellung der Juden durch einen Gesetzentwurf der großherzoglichen Regierung an die nächsten Kammern gelangen. Außer den badischen Kammern waren es die baierischen und nassauischen, in welchen die allgemeine Frage, die hessischen und hannövrischen, in denen einzelne Gegenstände aus unserem Gebiete zur Berathung kamen. Man wird sich nicht wundern, wenn wir auch die baierischen Kammern nicht zu denen gezählt haben, in welchen die Angelegenheit der Israeliten einen Fortschritt gemacht. Es waren von sehr vielen israelitischen Gemein-