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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1847-01-01 · 6 Jahrgang = Jahr (1848) 5608 (1847) · p. Seite 19

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
6 Jahrgang = Jahr (1848) 5608 (1847)
Date
1847-01-01
Page
Seite 19 (sequence 72)
Language
German
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IRI
…/2609281-3184086--1562-3185674
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das Jahr 1846. ID Es gereicht mir zum besonder« Vergnügen, dem Gemeindevoriland für diese patriotische Gabe den Dank der k. k. Militärbehörde hiemit bekannt zu geben. Lemberg am 20. März 1846. Festenburg m. p, Nom Magistrat, Präsidium der Stadt Lemberg. Nr. 310/praes. An den israelitischen Gemeindevorstand. Lx. off. hier. lieber die Bewilligung des Aufenthalts der Juden auf Dem Lande ist für die Bukkowina ein früheres Dekret in Anwendung gekommen, welches allerdings den Hoffnungen der Israeliten noch nicht entspricht, aber die Zuversicht auf die Gerechtigkeit der hohen kaiserlichen Regierung stärkt. Diese Bewilligung ist nur für die Schankberechtigung beschränkt, und zwar an billige, aber in der Praris noch allzu wenig bestimmte Bedingungen geknüpft. Es heißt nämlich: ra, zweites Buch Moses, zwanzigstes Capitet, siebenten Vers, bedeckt das Haupt, und spricht dem Vorsitzenden folgenden Eid nach: Allgemeiner Eingang: Ich N.„N. schwöre bei Gott, dem Alleinigen, Allmächtigen, Allgegenwärtigen und 2lllwiffenden, dem heiligen Gotte Israels, der Himmel und Erde geschaffen hat, mit reifer Ueberlegung einen reinen unverfälschten Cid nach der Meinung und dem Sinne des Gerichtes, ohne geheimen Vorbehalt, Zurückhaltung oder Zweideutigkeit, ohne Arglist, Betrug oder Verstellung, obne Rücksicht auf Geschenk oder Versprechen, Nutzen oder Schaden, Zuneigung oder 2lrneigung, Freundschaft oder Feindschaft, ohne was immer für eine zur llnterdrückung der Wahrheit oder des Rechts gereichende 2lbsicht. Fortsetzung für eine Partei im Civilrechts verfahren: daß (hier folgt der durch die richterliche Ent' sch e i d u n g festgesetzte Inhalt des Eides«; ich schwöre bei Gott dem Allwissenden und Allgegenwärtigen, daß diese meine 2lussaqe in allen ihren?heilen die volle, reine und un verfälschte Wahrheit sei, wie ich cs vor Gott zu verantworten mir getraue. F or t se tz u ng f ür ein e n Zeugen im Eivitrech t sv erfa h r e n: daß ich in Betreff dessen, worüber ich in der Rechtssache des ..., gegen den .... wegen .... vom Gerichte werde befragt werden, nichts verschweigen, Niemanden zu Lieb oder zu Leid die volle, reine und unverfälschte Wahrheit, wie ich es vor dem allwissenden und allgegenwärtigen Gotte zu verantworten mir getraue, aussagen, und diese meine Aussagen Niemanden ent-

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