Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 159 (sequence 186)
- Language
- German
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der Kara'i'ten. 159 leiseste Andeutung zu benützen, um ihn anzuklagen. — Die Strengel) der ersten Begründer des Karats mus ging so weit, daß sie die atterentserntesten Verwandtschaftsgrade verboten, bis nach wenigen Generationen fast keine Ehe mehr möglich war, und die Kara'r'ten selbst die Interpretation ändern mußten. Und in nicht geringere Verlegenheit geriethen sie mit dem Kalenderwesen, indem sie nach der Zerstreuung der Gemeinden oft, ihre Feste nach der Mondphase ansetzend, dieselben an verschiedenen Tagen feierten, bis sie endlich auch einlenkten, und theilweise die rabbinischen Rechnungen armahmen, wie wir noch sehen werden. Nach A n a n 's Erläuterung der Bibel und einer von ihm verfaßten Uebersicht der Gesetze scheint zuerst sein Enkel den ganzen Gesetzeoder, etwa so wie die rabbinische Mischna nach einem Systeme bearbeitet zu haben. Dahin deuten wenigstens die Bruchstücke, welche von seinen Leistungen noch vorhanden sind. So z. B. lehren die Rabbinen: Eine Gattin wird erworben (d. i. rechtmäßige Ehefrau^ durch drei Stücke, nähmlich 1. Angeld 2. Verschreibung 3. Beiwohnung; Josiah lehrt, durch 6 Stücke: a) Morgengabe b) Verspruch vor Zeugen, o) schr iftl ich e s V e r sp r e ch e n, ä) Beiwohnung, 6)Angeld, 0 förmliche Trauung (Kidduschin.) Wir haben übrigens zu wenig Citat aus seinen Schriften, um bestimmen zu können, ob er sich einer andern als der hebräischen Sprache bedient habe; seine Ausdrücke, wofern der Berichterstatter sie nicht erst eigends übersetzt hat, tragen nichts von arabischem Gepränge und andere noch später bearbeitete Gesetzsammlungen waren bestimmt in hebräischer Sprache verfaßt. Der arabischen scheint man sich nurzü Uebersetzun g und Kommentar bedient zu haben. Eine Fortsetzung der Gesetzlehre erwähnen die Kara'i'ten unter dem Titel vonBenjamim b. Mose H aw and i oder Alhawandi, der wie es scheint, auch noch hebräisch schrieb. Einige nennen ihn einen Schüler des Vorigen. Bei ihm 1) Ader. Shab. c. 12. jaflt: ,,Die ersten Gelehrten, welche in allen Dingen die Gesetze erschwerten."