Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 122 (sequence 150)
- Language
- German
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122 Die Juden Italiens. sind (laut den betreffenden gesetzlichen Bestimmungen vom Jahre 1789), ohne daß sie bei deren Ablehnung einer Buße unterlägen; im Königreich Sardinien, in Modena (wo die Munizipalbehörden bis 1831 ganz suspendirt geblieben), in den päpstlichen Staaten und im Neapolitanischen sind sie selbst zu diesen nicht zugelassen. Militärdienst. Dem Kriegstdienste nicht unterworfen sind die Juden in Sardinien, Modena, im Kirchenstaate, im Königreich beider Sicilien und im Großherzogthum Toskana (befremdend genug), wo sie eine entsprechende Ablösungssumme entrichten. Verpflichtet i n e i g e n e n S t a d L q u a r t i e r e n (Ghetti) z u wohne n. Streng untersagt das Wohnen außerhalb des Ghetto ist den Juden nur in Sardinien (und in Rom), obwohl auch in Modena die Vorschrift besteht, von der aber häufig abgesehen wird. Aus dem hier Angeführten geht sattsam hervor, daß die Staatsgesetze im Herzogthum Parma, im lombardisch-venezianischen Königreiche und im Großherzogthum Toskana den Juden weit weniger ungünstig sind, als im Königreich beider Sicilien, in Sardinien, Modena und in den päpstlichen Staaten. Ursachen der geringen Z u n a h m e der i s r a e l i t i s ch e n Bevölkerung (besonders in Livorno in auffallendem Mißverhältnisse) im Vergleiche mit jener der christlichen Einwohner. Die verschiedenen statistischen Aufnahmen, in wechselnden Epochen vom Jahre 1738 bis zum Jahre 1836 auf höheren Befehl erhoben, legen dar, daß die israelitische Bevölkerung von Livorno im Laufe eines vollen Jahrhunderts kaum um ein Drittel angewachsen sei; nach den allgemeinen statistischen Ergebnissen ist dieser Zuwachs viel zu gering, um nicht zur Annahme störender Einwirkungen (diese sind sowohl physiologisch und fanitätsrichtig, als auch ökonomischer, politischer und — religiöser Natur) sich gedrungen zu fühlen. Dergleichen sind dann: 1) Die Beschränkung der Ehe auf die eigenen Konfeffionsverwandten, was eine zu mangelhafte Mischung der Gattung ergibt (und „die Ra§en müßten sich kreuzen," ist ja jetzt das Steckenpferd der Statistiker, die sich wohl mehr um Hypothesen, als — um historische Fakta kümmern). 3) Die Beschränkung des Coitus auf die menstruenfreie Zwischenzeit, die doch der Empfängniß am wenigsten günstig ist. 3) Der über die Maßen frugale Genuß meistens vegetativer Speisen, uitb dem zu Folge eine weit geringere Reizbarkeit (saJacitä). 4) Seltenheit von Individuen, die sich den H a n d w e r k e n, und gänzlicher Mangel an solchen, die sich dem Land bau widmen; diese, behauptet der Verfasser, geben den wahren Grund der Ueberhandnahme des Proletariats unter den italienischen Juden.