Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 119 (sequence 147)
- Language
- German
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Die Juden Italiens. 119 circa 7,400,000 Seelen kaum 2700) und diese Wenigen wohnen so zerstreut, daß man füglich glauben könnte, es lohne um ihrentwillen kaum der Mühe, auf eine eigene Gesetzgebung bedacht zu sein; dennoch fehlt es an solchen Normen auch hier nicht, die sich aus verschiedenen Zeiten datiren und ihnen ebenfalls nur „Duldung" und selbst diese auf demüthigende Bedingungen hin gewähren. Doch eben wegen ihrer Minderzahl (vor dem Regierungsantritt der spanischen Bourbons zählte das Land über 60,000 Juden) wird von den Ausnahmsgesetzen, die man überdies nicht allenthalben kennt, und hie und da wohl auch absichtlich ignorirt, gar häufig abgesehen und nach der allgemeinen Praxis verfahren. Im Herzogthume'P a r m a-Piacenza-Guastalla genießen die Juden, wie im lombardisch-venezianischen Königreiche und im Florentinischen, beinahe alle Rechte der übrigen Staatsbürger, nur daß sie, hier wie dort von Aemtern (a) und einigen Gewerben, die ihnen früher nicht frei gegeben waren, stillschweigend ausgeschlossen bleiben. Uebrigens söhnt der milde Sinn der regierenden Herzogin mit den einzelnen, den Betreffenden selbst wohl kaum fühlbaren Exemtionen so lange aus, als das Land sich des Glückes seiner gegenwärtigen freundlichen Regierung zu erfreuen hat. Ob mit Karl Ludwig von Bourbon, Herzog von Lucca (bekanntlich präsumtiver Erbe dieser Lander) eine Aenderung, die im Bereiche der überkommenen Institutionen läge, und wenn dies der Fall wäre, ob sie zu Gunsten der Juden eintreten würde, kann um so weniger vorausgesehen werden, als das Loos der (überaus Wenigen) lucchesischen Juden (d) durchaus kein unfreundliches ist, vielmehr dieselben wegen der unmittelbaren Nähe des Landesherrn mancher Aufmunterung von Oben sich zu getrosten haben. Da bei dem angedeuteten Dynastie-Wechsel das Herzogthum Lucca an Toskana fällt, so dürfen die dortigen Juden demselben getrost entgegen sehen. Schließlich wäre noch der beiden istrischen Gemeinden Triest und Görz und jener Dalmatiens zu erwähnen (wiewohl jene nicht zu Italien gehören, letzteres aber ein ungarisches Kronland ist) welche — einige wenige Punkte ausgenommen, die hinwiederum mehr zur Wahrung des kirchlichen Vorrechtes der „herrschenden" Religion, als zur Kränkung der nicht zahlreichen Juden im Kodex beibehalten worden sind —- ungehindert im Genuß der Gewerb- und Besitzfreiheit verbleiben. Weder in der kleinen Republick San Marino, noch auf Malta, gibt es seßhafte Juden; eben so wenig auf Korsika (wenigstens keine Korporation derselben), wohl aber auf der Insel Sardinien.