Mannheim
Compact Memory

Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1846-01-01 · 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846) · p. Seite 118

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
Date
1846-01-01
Page
Seite 118 (sequence 146)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2609281-3184084--1254-3185365
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

181 Die Juden Italiens. losigkeit preis gibt, die jene Gesetze diktirt zu haben scheinent Absonderung in Ghetti, die von Sonnenuntergang bis zum Aufgang nicht zu verlassen sind; Verbot jedes Geschäftsbetriebes außerhalb derselben; Ausschließung von Grundbesitz, sogar — die Bestimmung eines äußeren Abzeichens sind sankzionirte Regeln,- die noch Gesetzeskraft haben, wenn auch die einen umgangen, die anderen durch den Usus, so wie durch die socialen Fortschritte der Juden selbst nicht mehr in Anwendung zu bringen sind. — So lange jedoch diese und ähnliche Gesetzesbestimmungen nicht durch andere ersetzt und dadurch erst aufgehoben werden, so lange haben die Juden Sardiniens keine Bürgschaft, daß nicht früher oder später bei irgend einer Veranlassung die volle Geltung derselben wieder ausgesprochen oder vielmehr nur in Erinnerung gebracht und neuerdings eingeschärft werde... Ja, was ihnen selbst in den päpstlichen Staaten unverwehrt bleibt (und zu allen Zeiten gestattet war'), der Besuch der öffentlichen Lehranstalten ist den Juden Sardiniens nicht gestattet, kurz, der geistige Druck, den die Regierung vielleicht mehr aus Gleichgiltigkeit, als aus verwerflichen Motiven fortbestehen läßt, ist so hart, daß unter allen Juden Italiens die sardinischen am beklagenswertesten sind. Was im Königreiche Sardinien bisher vielleicht nur geflissentlicher Schlendrian gewesen, dürften im Herzogthume Modena mehr Folge und Nachwehen früherer Einflüsterungen und Mißverständnisse sein. Bekanntlich legte Oesterreich für die bis vor 1815 arg mißhandelten modenesischen Juden Fürbitte ein, und erwirkte auch^ wie natürlich, manche Milderung des Rechtszustandes. In Anbetracht, aber auch nur im Gegensätze zu den vorangegangenen Leiden aller Art, befinden sich dieselben in einem leidlichen, wenn auch provisorischen Rechtsverhältnisse, nach welchem sie im Besitze desjenigen Grundeigenthums, das sie bei Uebernahme der Regierung von Seite der erzherzoglichen Familie Este inne gehabt hatten, auch ferner verbleiben sollten. Das Monopolsystem des Herzogs hat für seine israelitischen Unterthanen übrigens doch den Vortheil, daß es sie (wenigstens die Handeltreibenden unter ihnen) mit dem erlauchten Landesfürsten dann und wann in Verbindung bringt; auch ist es bezeichnend und für die Zukunft viel versprechend, daß'die übrigen Glieder der herzoglichen Familie, besonders der Erbprinz') das aufrichtigste Wohlwollen auch den Juden zeigen, die in Ihre Nähe kommen. Das Königreich beider Sicilien, vor tausend Jahren der Sitz jüdischer Gelehrsamkeit und hohen Gewerbfleißes, hat nur wenige Juden mehr (auf ') Sowohl in Bologna als in Padua docirten in früheren Jahrhunderten Israeliten als Professoren der Physik, Mathematik und Medizin — — tempora mutantur > *) Nunmehr Herzog Franz V. Siehe im Kalender S. XXVII.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.