Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 99 (sequence 128)
- Language
- German
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Juden in Ungarn SS lich der Juden bestehen, werden abgeschafft z nur die Ausschließung von den Bergstädten soll auch fortan in Kraft bleiben. 2. Es ist ihnen erlaubt, alle Wochen- und Jahrmärkte zu besuchen, Handel und Handwerk zu betreiben, und das Meisterrecht zu erhalten. 3. In den Städten und Marktflecken können sie Ln bestimmten Gassen Häuser kaufen, Gewölber besitzen, ohne jedoch die Regalbenefizien zu genießen, und ein städtisches Amt zu bekleiden. In den Dörfern dürfen sie mit Erlaubniß der Grund- Herrschaft Häuser bauen und bewohnen. In Kroatien, Slavonien und Dalmatien dürfen sie sich des Handels wegen aufhalten, aber stch nicht daselbst ansiedeln. h. Die Ausübung ihrer Religion wird ihnen erlaubt; doch dürfen sie die katholischen Sonn- und Festtage durch öffentliche Arbeiten nicht stören, und ihre christlichen Dienstboten von der Beobachtung ihrer Feiertage nicht abhalten. 5. Sie dürfen sich Schulen errichten, und die öffentlichen Lehranstalten besuchen. 6. Ausländische Juden werden nicht zugelaffen. Ausgenommen sind: Künstler, Fabrikanten und Kaufleute, welche ein Vermögen von 15000 fl. ausweisen 1)- So dürftig auch diese beantragten Concessionen sind, so zeigen sie doch, daß man die Juden nicht mehr, wie zu Belas und Sigismunds Zeiten ausschließlich zu Geldgeschäften gebrauchen, sondern dieselben durch Heranziehung zum Waarenhandel, zum Handwerke und zur Industrie, zu gemeinnütziger Thätigkeit verwenden wollte. Merkwürdig aber ist es, daß weder in dem Reichtags- Artikel noch in den Vorschlägen der Deputation von einer Abschaffung der Autonomie und Jurisdiction, welche die Gemeindevorstände und Rabbinen besaßen und ausübten, die Rede ist. Diese blieb nach wie vor unangefochten. In der Regel bestand der Gemeinde Vorstand aus sieben Personen *) 1) Diese Vorschläge finden sich unter Nro. 271/49 dev Eloborata jener Reginkolar-Deputation. 2) Die שבעה טובי העיר des Talmuds S. Megilla 26, a. 5 *