Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 100 (sequence 129)
- Language
- German
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100 Geschichte der nämlich dem Haupte der Gemeinde (דאש הקהל, in der ungarischen Amtssprache ״Richter"), den vier Beisitzern (2מובי, amtlich ״Geschworne" ") und den zwei Synagogen - Borste- Hern (נבאי צדקה eigentlich Almosensammler). Die Leitung der Gemeindeangelegenheiten geschah durch die Fünfmänner; nur bei wichtigeren Dingen mußten auch die zwei GaLbaim zugezogen werden. Außerdem waren noch zwei oder drei Mitglieder zur polizeilichen Aufsicht und zur Schlichtung kleinerer Prozesse bestellt (ממונים), und diese, oder die Vorsteher der Talmud Thora ׳) wurden in Abwesenheit der ordentlichen Vorsteher zu den Sitzungen gerufen. Die Wahl der Borsteher geschah durch die Wähler (בוררים), die durch's Los bestimmt wurden, und ihre Stimme durch geheimes Scrutin abgaben. Verwandte im ersten und zweiten Grade a) durften nicht zugleich amtiren, was jedoch in manchen Gemeinden nur von den Fünftnännern galt. 1 2 3 4) Außer den Gemeinde - Vorständen gab es ״Komitats Vorstände" deren Hauptangelegenheit die Toleranz - Taxe war. Die Verlassenschafts - Abhandlungen so wie die Verwaltung der Waisengelder stand in manchen Gegenden den Komitats- Vorständen zu, an manchen Orten den Gemeindevorständen oder den Rabbinen. Der Wirkungskreis Letzterer erstreckte sich entweder auf einzelne Gemeinden, oder auf ganze Bezirke. ״Komitats-Nabbinate" bestanden nur in denjenigen Gespannschäften, wo keine bedeutende Gemeinde war, und die Israeli- Len zerstreut wohnten. Ein Rabbinats-Kollegium (ביה דק) hatte jede nur einiger Maßen beträchtliche Gemeinde. Der Jugendunterricht unterschied sich in Nichts von dem so oft beschriebenen Unterrichte bei den Deutschen und polnischeu Juden im Mittelalter. Die erste jüdisch-deutsche Schule (״Nationalschule") wurde im Jahre 1783 in Folge der Jo- 1) Zusammen führten sie den Namen ״Fünfma'nner"(חמשה אנשים) 2) Eines Vereins, der für den Unterricht armer Kinder Sorge trug. 3) Mit Anwendung der Bestimmungen: Sch. A. Choschen Mischpat Abfchn. 33. 4) Ich folgte hier den Rechtsgutachten Rabbi Meir Eisenstadt Tom. II. G. 21. 117, Mit geringen Modifikationen galten und gelten dieselben Einrichtungen in alten altern Gemeinden.