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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1846-01-01 · 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846) · p. Seite 93

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
Date
1846-01-01
Page
Seite 93 (sequence 122)
Language
German
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IRI
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Juden in Ungarn 93 bereitwilliger thaten, als dadurch mittelbar auch ihr eigenes Interesse in Schutz genommen wurde. Noch heftigere Streitigkeiten erregte die Repartition in den einzelnen Gemeinden, wo das Vermögen und der Erwerb eines jeden Einzelnen geschätzt wurden, und ein Jeder versicherte, daß ihm Unrecht geschähe. Die Wohlhabenden und die Aermeren klagten gleicher Maßen; Jeder behauptete, er wäre am meisten belastet. Nicht selten kam es bei „der Anlage des Malta- Geldes" zu Ausbrüchen roher Leidenschaftlichkeit, und es entstanden Zerwürfnisse in den Gemeinden, welche das Gemeindeleben auf empfindliche Weise beeinträchtigten, und zuweilen selbst Familienverhältnisse verwirrten. Diese Uebelstände blieben auch nach dem Erscheinen des Josephinischen Toleranzediktes (1782) unverändert, da durch das Toleranzedikt die Toleranztare nicht aufgehoben wurde. Indessen ist nicht zu verkennen, daß dieses Edikt die Lage der ungarischen Israeliten sichtbar verbesserte. Seit dem Ende des sechzehnten Jahrhunderts wurden nämlich in manchen Städten, — namentlich in königlichen Freistädten, — Beschränkungen gegen die Juden geltend gemacht, welche der Begründung durch die allgemeinen Reichsgesetze durchaus entbehrten. Ward ihnen ja selbst der Besuch der Märkte an manchen Orten verwehrt! Diese Beschränkungen, namentlich in so ferne sie das Wohnrecht betrafen, wurden in Folge des Toleranzediktes zwar nicht ganz abgeschafft, aber doch dergestalt modifizirt, daß einzelne Familien, zuweilen trotz des Widerspruches der Städte, aber unter dem Schutze königlicher Befugnisse, — sich in Städten niederließen, wo früher kein Jude geduldet wurde. Die willkührlichen Beschränkungen der Städte brachten seit dem siebzehnten Jahrhunderte auch ein eigenthümliches Verhältniß zwischen vielen Gemeinden und den Grundherren hervor, auf deren Territorium sich Juden angesiedelt hatten. Gegen Erlegung eines Schutzgeldes, welches bald als eine jährliche Pauschalsumme, bald nach der Zahl der Familien entrichtet wurde, überließ die Grundherrschaft der Gemeinde manche Regalbenefizien, als Schlachtbank, Weinschank und Aehnliches; und

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