Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 92 (sequence 121)
- Language
- German
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92 Geschichte der der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die prekären Privilegien der Könige Bela, Sigismund, Albrecht, Ladislaus und Mathias Korvin nicht mehr genoß, sondern unter dem Schutze des Gesetzes und der fortgeschrittenen Zivilisation stand, und dafür anch die allgemeinen, ordentlichen Abgaben und Steuern zahlte. Aber ein solcher Gedanke konnte in den israelitischen Fürsprechern in den vierziger Jahren des vorigen Jahrhun- Derts nicht aufkommen; es ist daher kein Wunder, daß sie sechs Jahre später, ein Jahr vor dem Ausbruche des siebenjährigen Krieges, sich bereitwillig zeigten, statt zwanzig fünfundzwanzig Tausend Gulden jährlich zu zahlen, wie dies aus dem Statthalrerei- Jntimate vom 6. Februar 1755 zu ersehen ist. Im Jahre 1760 stieg die Summe auf 30,000'), im Jahre 1772 auf 50,000 und im Jahre 1778 auf 80,000 fl. Diese fortwährend gesteigerten Forderungen wurden von der Masse des jüdischen Volkes schmerzlich empfunden; die Steuer an sich und das Prinzip, das ihr zu Grunde lag, beunruhigte Niemanden. Den Namen Toleranztare verstand das Volk nicht; es nannte die Steuer, die zuerst von einer Königin verlangt wurde, naiv und unbefangen: ״Malka- (Königin-)Geld "*). Die nachtheiligsten Wirkungen der neuen Steuer zeigten sich bei der Repartition derselben. Da diese nicht durch die Landesbehörden, sondern durch die Gemeinden selbst geschah, so führte dies zu unaufhörlichen Reibungen und Zänkereien. Zuerst wollte jede einzelne Gemeinde von ihren Schwestergemeinden im Komitate möglichst begünstigt sein, und ihre Ver- Lreter mußten, wollten sie das Gemeindevertrauen nicht verlieren, alles Mögliche aufbieten, um für ihre Komittenten eine möglichst kleine Steuersumme auszuwirken, was sie um so 1) 3m darauf folgenden Jahve, - 12. Februar 176l. — wurde durch königliche Verordnung den katholischen Geistlichen auf's Strengste verboten, Iuderikinder zu raufen. Sin getaufter Jude, der zum Iudenthume zurüekkehrt, wird mit zweijähriger strenger Kerkerstrafe belegt. (18. Februar 1762.) 2) In den älteren halb hebräisch abgefaßten Protokollen heißt die Steuer: "״מערת מלכה