Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 91 (sequence 120)
- Language
- German
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Juden iit Ungarn 91 daß vie berufenen und erschienenen israelitischen Deputaten sich zur Entrichtung dieser Summe in soliflo verpflichtet haben. Diesen wurde wahrscheinlich vorgestellt, daß sie sich bei Ueber- ,rahme dieser Steuer noch glücklicher suhlen dürfen, als ihre Glaubensgenossen in Böhmen. Letzteren wurde nämlich fünf Jahre früher, —■ durch ein Patent vom 18. Dezember 1744,— angekündigt, daß sie nur bis Ende Juli 1745 in Böhmen geduldet werden. Am 15. Mai 1745 ward ihnen der fernere Aufenthalt im Lande auf unbestimmte Zeit gestattet, und nach wiederholten Vorstellungen, in denen sich alle Stände des Königreichs vereinigten, bewilligte ihnen die Kaiserinn und Königin einen weitern Aufenthalt von zehn Jahren, jedoch sd, daß sie in den ersten fünf Jahren jährlich 204,000, uno in den folgenden fünf Jahren jährlich 205,000 fl. als ordentliche Steuer zahlen sollen'). Die Vertreter der ungarischen Israeliten willigten in die Steuer. Ob sie hiezu von ihren Komitenten bevollmächtigt waren, läßt sich mit Grund bezweifeln. Es ist aber nicht zu leugnen, daß sich die Reichen nach oben gerne gefällig zeigten, und dabei das Schicksal ihrer ärmeren Brüder nicht immer in Rücksicht nahmen. Die Berufung des Jntimats auf die Einwilligung der Deputirten ward für nöthig gehalten, da vorauszusehen war, daß die Munizipien der Einführung einer reichstäglich nicht bewilligten Steuer sich widersetzen werden, was denn auch in der That damals und in der Folge öfters geschah; denn obwohl Fönyes nur den Namen der Steuer, nicht die Steuer selbst abgeschafft zn sehen wünscht, und dieselbe durch beit Landtag ausgeworfen wissen wilü), so haben sich doch zwei nacheinander folgende Reichstage für die Abschaffnng der Toleranztare erklärt, und F r a n z D e n k, — eine der ersten Autoritäten Ungarns, — hat diese Tare „eine vor dem Gesetze unbekannte, lästige und willkührliche Steuer" genannt"), wofür dieselbe auch, abgesehen von dem Mangel reichstäglicher Bestimmung, gehalten werden muß, da der mrgarische Jude in 1) Die Juden in Oesterreich 1. 190. 2) Magyarors7,ag^Slati$ükaja. T. III. 54. Merkwürdig ist es, daß der wackere Statistiker nicht wußte, daß riete Juden in Ungarn liegende Grunde besitzen. 3) KÜvt‘1 jelonles pag. 02.