Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 33 (sequence 63)
- Language
- German
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das Jahr 1845. 33 non mit 57 gegen 25 Stimmen zwar nicht um völlige Emanzipation, wohl aber um „Wiederherstellung der in dem Edikt vom 11. März 1812 den Juden ertheilten Rechte." Nach einer ausführlichen Debatte beschloßen die Posenschen Stände auf Emanzipation unter Bedingungen anzutragen, und es kamen darüber folgende Vota zu Stande: in Bezug auf die Juden Sr. Majestät zu bitten, das Gesetz vom 11. März 1812 auf seine ursprüngliche Bestimmung zurückzuführen, also ohne alle später ergangenen, beschränkend eil Bestimmungen auf alle Juden im preußischen Staate, insbesondere auf die Juden im Großherzogthum Posen zur Einwendung bringen zu lassen. Einmüthig wurde ferner beschlossen, Sr. Majestät zu bitten, die allgemeine Militärdienstpflicht auf die Juden auszudehnen, und dieselben von Entrichtung der unter dem Flamen „Rekrutengelder" bestehenden Steuer zu entbinden. Ferner beschloß die Versammlung mit 34 gegen 8 Stimmen, die Bitte zu stellen, daß jeder Jude nach Ablauf einer 3jährigen Militärdienstzeit bei untadelhafter Führung, der vollständigen Emanzipation sich erfreuen möge; und mit 32 gegen 8 Stimmen wurde auch der weitere Antrag des Ausschusses genehmigt, Sr. Majestät zu bitten, daß jeder Jude, welcher die Gmnnasialstudien durchgemacht, und ein gutes Sitten-und Maturitätszeugniß erlangt, sich ebenfalls der vollständigen Emanzipation erfreuen möge. Auf Antrag eines ritterschafrlichen Abgeordneten beschloß die Versammlung ferner mit 29 gegen 13 Stimmen, die Ausdehnung dieses Vorrechtes für diejenigen zu erbitten, welche ihre Studien aus Real- Gewerbe- Handels- Bau- Navigationsschulen, oder auf Forst-und landwirtschaftlichen Akademien absolviren und gute Sitten - und Maturirätszeugnisse erhalten. Ferner noch folgende Bitten an Sr. Majestät den König zu richten, und zwar: mit 41 gegen 1 Stimme auf den Antrag eines ritterschaftlichen Abgeordneten: daß diejenigen Juden der vollständigen Emanzipirung theilhastig werden, welche persönlich die Landwirthschaft mit jüdischem Gesinde 6 Jahre lang betrieben haben, ohne weitern Widerspruch. Auf Antrag eines andern ritterschaftlichen Abgeordneten, daß derselben vollständigen Emanzipation alle achtbaren und völlig unbescholtenen Judentheil-