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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1846-01-01 · 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846) · p. Seite 32

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
Date
1846-01-01
Page
Seite 32 (sequence 62)
Language
German
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32 Rückblick auf Ihnen folgten die Preußischen Stände, welche den 21. März fast einstimmig in einer Denkschrift darauf antrugen, die in den preußischen Staaten bestehender: einzelnen Judenverfassungen mit Ausnahme der in den Rheinprovinzen geltenden sämrntlich aufzuheben, in Stelle derselben dem Edikte vom 11. März 1812, betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden im preußischen Staate, nicht allein in der Ausdehnung, in welcher es in den alten Landestheilen in Wirksamkeit ist, allgemeine Geltung zu gewähren, sondern auch bei der Gelegenheit zugleich die Disposition des §. 8 des Edikts wegen Zulässigkeit der Juden zu akademischen Lehr- und Schulämtern wieder in Wirksamkeit treten zu lassen, und die Bestimmung des §. 23, in Betreff der Glaubwürdigkeit eines eidlichen Zeugnisses der Juden, außer Kraft zu setzen. Ferner zu befehlen, daß nicht nur der Vorbehalt des §. 39. des Edikts hinsichtlich des kirchlichen Zustandes derselben erledigt, und den Juden in Beziehung auf ihre religiöse Verbin Zungen das Gemeinderecht beigelegt werde, sondern auch in Gemäßheit des §. 9 des Edikts, ein Gesetz über die Anstellungsfähigkeit der Juden in den, im §. 8 nicht erwähnten öffentlichen Staatsämtern entworfen und Allerhöchst Ihren getreuen Ständerr zur Berathung vorgelegt werde. In der Motivirung fptw.v:! sie unter Andern: aus: „Es ist zu erwägen, daß ein Vierte^ahrhundert wieder verflösse:: ist, während dessen die jüdische Bevölkerung mit der christlicher: in ihrer günstiger: Entwickelung bedeutende Fortschritte gemacht hat, und jetzt die christliche Jugend nicht mehr Abneigung sinder: würde sich jüdischen Lehrern unterzuordnen, die christlicher: Lehrer nicht mehr Bedenken tragen würden, jenen sich als Kollegen beizugesellen. Im Interesse des Staats dürfte es liegen, alle Kräfte und Talente seiner Mitglieder für seine Zwecke sich nutzbar zu machen/' Ferner: „Die christliche Bevölkerung hat sich daran gewöhnt, die Juden in verschiedenen praktischen Fächerr: thätig zu sehen, nachdem die Erfahrung gezeigt hat, daß dieselben ir: denjenigen Gemeindeänrterr:, zu denen sie das Vertrauen ihrer christlicher: Mitbürger berief, sich gleich den Christen tüchtig gezeigt haben?' Die schlesischen Stände beschloßt:: ebenfalls eine Pe-

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