Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 26 (sequence 56)
- Language
- German
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26 Rückblick auf staatsbürgerliche Rechte eintreten müßte. Die Kommission glaubt, baß ein Antrag hierauf nicht räthlich sein dürfte, und beschränkt sich, dahin zu beantragen, die Kammer möge beschließen, die Staatsregierung zu bitten, das Gesetz vom 25. April 1828 in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen im Sinne einer vollständigeren Emanzipation einer Revision zu unterwerfen, und einen Gesetzentwurf hierüber zur Verabschiedung zu bringen. Aus der anziehenden Debatte heben wir einige Aeußerungen nach dem „Schwab. Merkur" hervor. Da kein einziger Redner dagegen auf- Irat, so wird mall uns nicht der Partheilichkeit zeihen. — Vei e l: Es habe ihn gefreuet, daß die Kommission die Beschwerden der Israeliten als begründet anerkannt habe; das Gesetz von 1828 wolle Widersprechendes, einmal Erzichungsgesetz sein, und vorn Schacherhandel ab zur Ergreifung des Ackerbaues, der Künste und Gewerbe leiten, anderseits aber enthalte Ls statt Reizmittel dazu, vielmehr vielfache Beschränkungen darin. Obwohl nur wenig von ihm zu hoffen gewesen, so sei doch der Erfolg über Erwarte!! günstig ausgefallen, die Israeliten haben zu seiner Erfüllung rlicht nur Talent, sondern auch allen guten Willen gezeigt, ruw es fehle jetzt nur ihre volle Emanzipation, um Alles zu leisten, was von einem guten Staatsbürger zu erwarten sei. Man sollte ihnen also vollends alle Rechte der übrigen Staatsbürger einräumen, der Kommiffionsantrag aber enthalte, indem er nur von einer vollständigeren Emanzipation spreche eine Beschränkung: diese sollte entfernt werden, und er trage daher darauf an, nur zu sagen: „Im Sinne der Emanzipation der Israeliten," damit die Regierung in dem zu hoffenden Gesetzentwürfe nicht durch das Votum der Kammer tut Voraus gebunden sei. v. S ch e u r l e u: Er stimme dem Kommissionsantragc bei. 1. Weil er ihn in den Forderungen der Gerechtigkeit begründet finde; 2. weil er glaube, daß es im eigenen Interesse der übrigen Staatsangehörigen gelegen sei, daß es nicht eine vernachtheiligte Kaste im Staate gebe; 3. weil er glaube, daß wir der Vorschrift des Christenthums gemäß handeln, wenn wir im