Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845)
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 75 (sequence 147)
- Language
- German
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Juden in Ungarn. 75 Güstrow, Krakow, Sternberg (1225); an die Plünderungen in Frankreich unter Philipp August im Jahre 1182 und an die Bedruckungen unter den folgenden Königen dieses Zeitraums; endlich an die Ausbrüche der Volkswuth und die Metzeleien irrender Kreuzfahrer in England, namentlich in London, Lyn, Norwich, Stamford, St. Edmundsbürg und Kork (1189). Nächst der pyrenäischen Halbinsel, wo jedoch einzelne Verfolgungen vorkamen, war also in dem damaligen christlichen Europa Ungarn dasjenige Land, wo die Lage der Juden am erträglichsten war; weil diejenigen Elemente nicht vorhanden waren, die anderswo den Fanatismus und den Eigennutz gegen die Juden bewaffneten. Unter der Regierung Andreas des Zweiten, (1205—1235), gelang es auch Einzelnen sich zu Einfluß mW Würden emporzuschwingen. Unter dieser Regierung wurden nämlich mehrere Juden Steuereinnehmer, Zollpächter, Münzmeister und Salzbeamte; ja, eine Urkunde vom Jahre 1232 spricht sogar von einem jüdischen Grafen (60M68 zuciueus) Namens T e h a, oder nach Schwartners richtiger Konjektur, Teba, welchen König Andreas mit dem Dorfe Besen y ö belehnte, welches Dorf Tebas Sohn später mit königlicher Bewilligung um 500 Mark verkaufte. Allein, wie der heilige Krieg, welchen die Kreuzfahrer um das alte Vaterland der Juden im Osten führten, den Letztern in ihrem neuen Vaterlande im Westen überhaupt keine Rosen trug; so blieb der Einfluß jener Kriege auch in Ungarn nicht aus. Zwar hatte:: sie von den Teilnehmern an dem ungarischen Kreuzzuge (1217) keine Verfolgungen zu erdulden; zwar hatte die Finanzverwaltung Andreas des Zweiten Manchem unter ihnen reichen Gewinn gebracht: aber eben weil der König/ der durch eigene Schuld immer in Geldnoth war, auch Juden zu Werkzeugen seiner Bedrückungen gebrauchte, und diese, wie leicht zu ermessen, bei -Ausführung der königlichen Absichten sich selbst nicht vergaßen; wurde das Gesetz gegeben, welches die Juden, wie die Jsmaeliten, vor: den Aemtern, die sie früher als Steuereinnehmer, Münzmeister und Salzgrafen bekleideten, ausschließt.*) ■) Deeret. Andreac IT. Art. 24. 4*