Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845)
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 71 (sequence 143)
- Language
- German
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Juden in Ungarn. 71 d^Hfonafteit ausgegangen sind, ist bekannt genug; eben so bekannt ist es, wie schwer und langsam sich derlei Verbote Eingang, Geltung und Befolgung verschafften. Denn ungeachtet schon die römische Gesetzgebung die Ehen zwischen Christen und Juden verboten hatte, so wurden solche Ehen gleichwol mehrere Jahrhunderte hindurch geschlossen. Das zweite Koncilium von Orleans unter Childebert verbot solche Ehen, (536) und das dritte (540) wiederholte dessen Beschluß mit Androhung harter Strafen. In Clermont wurde um dieselbe Zeit die Ercommunieation auf Eingehung der Ehen mit Juden gesetzt, und die spanische Geistlichkeit pflichtete diesem Beschlüsse zu T oledo durch ähnliche Gesetze bei. Dagegen muß es gewisser Maßen als milde erscheinen, daß es zu jener Zeit den ungarischen Juden gestattet war, ihre Glaubensschwestern zu ehelichen. Die I s m a e l i t e n, — asiatische Bulgaren und Anhänger der Lehre Mahomeds, welche vorzüglich vom Handel lebten, — konnten sich einer gleichen Freiheit und Begünstigung nicht rühmen. Da man nämlich ihre Macht und ihren Einfluß fürchtete, so wurde es jedem Jsmaeliten gesetzlich untersagt, seine Tochter an einen Jsmaeliten zu verheiraten-, er mußte sie vielmehr einem Christen zum Weibe geben (veer. Col. Lib. I. C. 49). So wurde dieser Volksstamnr auch wirklich absorbirt; nur in einigen Geschlechtsnamen sind nod) Spuren seines einstmaligen Daseins zu erkennen. Da sich ferner viele Jsmaeliten scheinbar zur Kirche hielten, im Stillen aber noch dem Islam lebten; so wurden hierüber verschiedene Gesetze erlassen. Unter andern auch das, daß ein Jsmaelite seine christlichen Gäste mit Schweinfleisch bewirthen, und an dein Mahle theilnehmen müsse *). Gras Johann Mailüth, — wahrscheinlich von dem Register „Cynosura universi juris Hungarici ,u wo die Ju- *) Deer. Col. I. c. 49. Ein ungarischer Geschichtschreiber macht bei Anführung dieses Gesetzes folgende Bemerkung: Wer dieß dem Gesetzgeber des eilften Jahrhunderts verargen will, vergesse nicht, daß nach sechshundert Jahren noch in manchen Ländern ein viereckiger Hut des ruhigen, loyalen Bürgersmnes Zeichen war. Eine von Kleiniqkeitsgeist völlig freie Regierung ist nicht für Menschen wie sie sind!