Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845)
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 41 (sequence 115)
- Language
- German
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41 das Jahr 1844. siefcu Etwas zur ersprießlichen Wirksamkeit gekommen sein wird, ein Näheres davon mitzutheilen genöthigt sein. In dem Freistaate Krakau hat das verflossene Jahr ebenfalls ein neues Gesetz erscheinen sehen. Durch Umstände, die hier nicht zu erörtern, war in den Vermögensstand vieler israelitischer Kausleute in Krakau große Verwirrung gekommen. Dies veranlaßte ein Gesetz, nach welchem eine gewählte Commission über den jüdischen Kaufmanns stand wachen muß, die zugleich eine Bürgschaft für die Solidität jedes Kaufmannes zu sichern hat; auch muß eine geregelte Buchführung eingeführt und kein höherer Zinsfuß als 12 % (!)genommen werden. Allgemeiner und härter war die Verfügung, daß vor dem dreißigsten Lebensjahre kein Jude heiraten dürfe und vorher drei Jahre die deutsche Tracht getragen haben muß. In Norwegen bot sich abermals ein Beispiel dar, welche schreckliche Folgen ein unmenschliches Gesetz hat und welcher Schimpffleck ein solches für ein eivilisirtes Land ist. Der §. 2. Des norwegischen Grundgesetzes, welcher den Israeliten verbietet, das Land zu betreten, forderte seine Opfer. Die norwegischen Zeitungen berichteten selbst das Geschehniß folgendermaßen: In Christiania wurden in einem Wirthshause zwei Fremde beschuldigt, Durch Taschenspielerkünste den Leuten das Geld zu entlocken. Die Polizeiuntersuchung ergab deren Unschuld, zugleich aber glaubte man zu bemerken, Daß einer derselben ein Jude sei und Das genügte, um sofort Beide zu verhaften. Bei dem darauffolgenden Verhöre bekannten sich Beide zur jüdischen Religion, mit Dem Bemerken, daß ihnen das Verbot des Aufenthaltes in Norwegen nicht bekannt gewesen sei. Der Eine, Leon Lopez, war ein portugiesischer Jude aus Hamburg und Chemiker von Profession, der Andere, Cmanuel Philipsen, aus Friederieia, in Dänemark, war Opticus. Die Juden wurden ins Gefängniß geworfen, müssen 800 Species bezahlen und werden dann, gleich Verbrechern, aus dem Lande gejagt. Hierdurch angeregt, hat durch Schreiben vom 4. November das Justizdepartement auf eine deshalb eingegangene Frage bekannt gemacht, daß die sogenannten portugiesischen Juden, 2 **