Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845)
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 21 (sequence 95)
- Language
- German
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daä Jahr 1844. 21 gesammteil Bürgerschaft irr Petitionen an die resp. Landtage für unbedingte Gleichstellung in Magdeburg, Königsberg und Elbing aus. Alte diese Petitionen geschahen aus freiem Antriebe, ohne daß die Juden derselben Veranlasser gewesen, nur im Großherzogthum Posen und in Berlin brachten die Juden selbst Petitionen in Umlauf, welche von vielen Christen und Juden bereitwillig unterzeichnet wurden. Die Resultate werden dem Jahre 184.5 angehören. — Ein wichtiges Doeument für die preußischen Israeliten aus dem verflossenen Jahre bildet ein Ministerial-Rescript an die Breslauer Gemeinde. Es ist altgemein bekannt, daß die Seitens der dortigen Gemeinde geschehene Anstellung des Dr. Geiger als Rabbiner eine außerordentlich heftige Opposition bei beit s. g. Altgläubigen fand. Diese Streitigkeiten spalteten die ganze Gemeinde, und gelangten vor geraumer Zeit an die Regierung. Nun hatte sich bis jetzt die hohe preußische Regierung allen Reformen und neueren Vestrebungen im Judenthume abgeneigt gezeigt, war ihnen in früherer Zeit an mehreren Orten geradezu entgegengetreten, und um so weniger war man über den Ausgang dieser Angelegenheit ohne Besorgniß. Ein hohes Ministerial-Rescript vom 26. October 1844 entschied zum Vortheil des Obervorsteherkollegiums und der Gemeinde, und stellte die Ansichten überhaupt auf, von denen Das preußische Ministerium gegenwärtig ausgehe. Es heißt darin: ״Im Verlauf des Streites haben beide Partheien gefehlt; die altgläubige Parthei dadurch, daß sie ohne genügenden Grund die Zahlung ihrer directen Abgaben verweigert, sich, als eine eigene Gemeinde separirt und unbefugt eine Rabbiner- Wahl vorgenommen hat; das Obervorsteherkollegium aber dadurch, daß es stimmfähige Mitglieder der Gegenparthei lediglich aus dem Grunde, weil dieselben mit der Zahlung ihrer Gemeindebeiträge im Rückstände geblieben waren, bei Gelegenheit der letzten Ergänzungswahl des Obervorfteherkollegiums von der Gemeinde eigenmächtig ausgeschlossen hat." — ״Die Vorschläge zu den von der Parthei der Altgläubigen gewünschten Modificationen der Gemeindestatuten können nur von der Gemeinde selbst ausgehen, und den angeblichen Män-