Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845)
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite XXIX (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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II. XXIX Für andere im Gesetze bezeichnet Urkunden. Unterliegt Stampelgebi'rhr. fl.! kr. Wechsel bis einschließlich 100 fl. . . das Stück 6 - über 100 fl. bis 1000 fl. . — 15 - - 1000 fl- bis 2000 fl. . — 30 - - 2000 fl. und mehr . . — 1 — Wechselproteste. Bilanzen, Conti u. Ausweise, welche Handelsleute, Fabrikanten, Apotheker, Künstler od. Handwerker sich gegenseifür den Bog. 30 lig ausstellen.. . Hauptbuch der beeideten Sensalen, jedes berechtigten Handelsmannes, Fabri- 10 kanten, Apothekers und Handwerkers. Ohne Rückst'chtaufdas Format, gelten zwei Blatter für 1 Bogen .... jeder Bogen 10 Schlußzettel der Sensalen re. .... Zeugniße jeder Art d. i. Urkunden, worin persönliche Eigenichafren, Thatsachen oder Umstände bestätiget werden, um als Beweismittel zu dienen, sie mögen von öffentlichen Behörden, Aemtern und Obrigkeiten oder Privaten ausgesertigt das Stück 6 werden .. Ausnahmen: Taufod. Geburts-, Aufgebots- Verkünjeder Bogen 30 dungs-, Trauringsu. Todtenscheine Schul- und Dienstzeugniße, in sofern dadurch nicht zugleich die Befugniß zur Ausübung einer Kunst oder Wissenjeder Bogen 15 schaft erworben wird . . . , . Zeugniße über Prüfungen aus den | Normal- und Trivialschulen . / - der überstandenen Schutzpocken \ - über die Armuth.j Zeugniße oder ämtliche Bestätigungen für Unterthanen über den fruchtlosen Versuch einer Ausgleichung in den unter ihnen oder zwischen ihnen und ihren Herrschaften obwaltenden jeder Bogen sind stämpelfrei 6 Streitigkeiten. jeder Bogen . — a