Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845)
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite XXVIII (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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…/2609281-3184082--0831-3184941- Visual Library
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XXVIII Tabelle über den Urkunden -Stämpel. In Folge des allerhöchsten Tax- und Stämpclgesctzes vonr Jahre 1840. Jede Urkunde oder Schrift, welche bestimmt ist, eine eingegangene Verbindlichkeit oder die Erfüllung oder. Aufhebung derselben zu bestätigen, Jemandem ein Recht zuzueignen, oder eine Pflicht aufzutragen, in Behauptung einer Gerechtsame, oder in Vertheidigung gegen einen Anspruch zum Beweise zu dienen, unterliegt, wenn sie nicht ausdrücklich ausgenommen ist, dem Stämpel 6.) I.Mit Rücksicht auf die Größe des Geldbetrags. Die Bemessung des Stempels geschieht bei Geldbe- C. Mz. trägen oder Geldwerthe nach dem ausdrücklich oder beziehungsweise angegebenen Betrage nach dem Conventions-Münz-Fuße. Für Beträge bis 20 Gulden .... fl. 1 kr. 3 Ueber 20 fl. - 50 -. — 6 - 50 - - 125 ...... — 15 - 125 - - 250 -. — 30> - 250 - - 500 -. 1 — - 500 - - 1000 -. 2 — - 1000 - - 2000 -. 4 — - 2000 - - 3000 - . 6 — - 3000 - - 4000 -. 3 — - 4000 - - 6000 - ..... 12 — - 6000 - - 8000 -. 16 — - 8000 - und bis zum größten Betrage 20 — Bestehen derlei Urkunden aus mehreren Bogen, so unterliegt nur der erste Bogen dem Classenstämpel nach der Größe des Betrags, die Einlagsbögen dem Stämpel von Ist kr., oder wenn schon der erste Bogen einen geringer» Stämpel hat, demselben geringen Stämpel. Quittungen über Beträge unter 2 fl. C. M. sind stämpelfrei. Cessionen sind nach dem Betrage der eedirten oder als Entgeld gegebenen Summe zu stämpeln. Sind mehre einzelne oder jährliche Leistungen angegeben, so ist a) unter 10 Jahren nach der Totalsumme der L) Ist oder über Ist Jahre, oder lebenslang, nach l'&S CDC'5' ~ ~rs jc) auf ungewisse Zeit, nach der 3fachen der Istfachen^^-^):