Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844)
- Date
- 1844-01-01
- Page
- Seite 56 (sequence 117)
- Language
- German
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56 Rückblick auf ordnung geschlossenen Verträge sollen nicht mehr als 0 Jahr Gültigkeit haben. 3. Die Juden, die schon auf gedachten Strassen Häuser zu bauen angefangen haben, werden geduldet, und dürfen dieselben bewohnen, ohne aber solche an Juden, sondern an Christen zu vermiethen, und im Falle sie dieselben verkaufen wollen, nur an Christen zu verkaufen. — In Ansehung der christlichen Dienstboten, die bei Juden dienen , ist bestimmt worden: Es soll keinem Juden erlaubt sein, christliche Dienstboten zu haben, und wo es auch sei, daß die Polizei solche Dienstleute entdecken wird , so sollen sie einer Strafe unterworfen sein. Ferner ist bestimmt worden, daß die Juden, welche keine Handwerke treiben, oder Inhaber eines Kapitals von wenigstens 5000 Piaster sind, für Vagabunden angesehen, und als solche behandelt werden sollen. Ein Gegenbild hierzu bot im verflossenen Jahre Italien dar. Im August verbreitete sich, zuerst durch die englischen Journale das Gericht, daß zu An ko na ein strenges, dem Mittelalter entlehntes, einer Vertreibung ziemlich gleichkommendes Edikt gegen die Juden erlassen worden. Allgemein sprachen sich in England und Frankreich über diese völlig unerwartete und unmotivirte Erscheinung die öffentlichen Blätter entrüstet aus. Das Edikt lautete: „Wir Fra Vicenzo Salina aus dem Prädikantenorden, Doktor der Theologie, Generalinquisitor in Ankona, Sinigaglia, Jesi und andern Städten und Distrikten. Da wir für nöthig bekunden, die vollständige Beobachtung der Disciplinargesetze für die Israeliten, welche im Bereich unserer Jurisdiktion leben, wieder herzustellen, und da wir bisher vergebens Bitten und Ermahnungen angewendet, um die Befolgung dieser Gesetze in den Ghetti von Ankona und Sinigaglia zu erlangen , so haben wir, ermächtigt durch ein Schreiben der heiligen Oberinquisition zu Rom von 10. Juni 1843, was die Beobachtung der päpstlichen Dekrete und Bestimmungen, besonders im Bezug auf christliche Ammen und Hausgesinde, oder