Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844)
- Date
- 1844-01-01
- Page
- Seite 54 (sequence 115)
- Language
- German
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Rückblick auf 54 zur Armee irgend ein Versehen oder einen Mißbrauch wahrgenommen zu haben glaubt. — Sind dies die Vorschriften über die Militärpflichtigkeit der polnischen Juden, so haben wir noch die Erfüllung des Versprechens des hochsel. Kaisers Alexander zu erwarten: daß die Militärpflicht den Juden nur mit der Ertheilung des Bürgerrechts aufgelegt werden soll. In den südöstlichen Gegenden machte sich gegen Ende des Jahres ein strenger, harter Charakter gegen die Juden geltend. Inder Moldau und Wallach ei wurden die mittelalterlichsten Gesetze gegen die Juden erlassen. Zuerst nämlich gegen die ausländischen. Es heißt: 1. „Kein Jude soll mehr im Lande angenommen werden, wenn er ohne gültigen Paß und auf unbestimmte Zeit kommt. S. Zur Ausführung dieser Verordnung werden folgende Maßregeln getroffen: a) die Grenzwächter werden angewiesen, keinen Inden in's Land sich einschleichen zu lassen, wenn er keinen gültigen und auf einen bestimmten Termin gestellten Paß hat; k) diejenigen, welche dieses Gesetz übertreten, werden verhaftet, und als Konrrebandiers in die Salzgruben zu Okna verurtheilr; e) die Grenzhüter sind auf ihre Verantwortlichkeit verpflichtet, der Hatmanie oder dem Grenzkommando einen jeden Juden, der entweder mit einem Passe gekommen, oder der als Grenzschwärzer gefangen und der Zivilbehörde übergeben worden ist, zu melden; ä) die Hatmanie ist verpflichtet, dieses gleich dem Departement des Innern mitzutheilen. 3. Die Schrankenhüter der Hauptstadt sowohl als auch die der andern Städtchen sind unter schwerer Verantwortung verpflichtet, keinen Juden, der nicht einen gültigen Paß oder Bittet bei sich hat, einzulassen. Auch sind sie verpflichtet, der Polizei oder dem Lokal- Jsprawnik mit ihrem täglichen Rapport die Ankunft jedes Juden, auch wenn er mit einem Passe versehen ist, so wie sein Reiseziel anzuzeigen. Endlich sind sie auch verpflichtet, einen Jeden, der ohne Paß hereinkommen wird , zu verhaften und der Polizei zu übergeben. 4. Die Polizei wird dem