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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1844-01-01 · 3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844) · p. Seite 46

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844)
Date
1844-01-01
Page
Seite 46 (sequence 107)
Language
German
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46 Rückblick auf stelle. Hingegen gab der dortige Rabbiner Trier eine Protestatio» beim Senate ein, die jedoch zu keiner Entscheidung bis jetzt geführt hat, um so mehr, da bald darauf zwei Falle vorkamen, wo wirklich israelitische Eltern ihre Knaben nicht beschneiden ließen. Hierzu kamen noch besondere Wirren, welche eine dort austretende anonyme Gesellschaft, der Reformverein sich nennend, verursachten, und die eine Erklärung zum Unterzeichnen cirkuliren ließ, nach der allerdings das positive Judenthum gänzlich verschwinden würde. Hingegen erhoben sich aber die Stimmen mit Energie, und der Verein fand durchaus keinen Anklang. — Als bedeutend kann man, nach dem Jahresberichte, die Wirksamkeit des dortigen Vereins zur Beförderung der Handwerke bezeichnen. — In Anhalt- Deßau, wo die Israeliten noch Schutzjuden sind, erschien ein neues Gesetz über den Hausirhandel, worin dieser ganz besonders den Juden— Vorbehalten ist. Die Großherzogliche Regierung von Mekl emb urg-S chwerin erließ folgendesten israelitischen Religionsunterricht ordnende Gesetz: daß 1. „von den jüdischen Gemeinden der auf der Anlage verzeichnten Städte rc. des Landes Religionsschulen eingerichtet, oder, falls solche schon vorhanden sind, unterhalten; S. bei denselben nur Lehrer angestellt werden sollen, welche vom Landes-Rabbiner approbirt worden sind; 3. den Lehrern in den Gemeinden Schwerin, Güstrow, Lützow, Waren niemals die Funktionen des Schächters auferlegt werden dürfen; 4. die in den genannten Gemeinden befindlichen Kinder jüdischen Glaubens verpflichtet sein sollen, vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahre die Religionsschulen zu besuchen, wenn nicht die Eltern oder Vormünder ihnen genügenden Religionsunterricht anderweitig verschaffen; 5. für jüdische Knaben, welche Gymnasien besuchen, der konfessionelle Unterricht auf wöchentlich vier Stunden zu beschränken ist."

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