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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1844-01-01 · 3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844) · p. Seite 37

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844)
Date
1844-01-01
Page
Seite 37 (sequence 98)
Language
German
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IRI
…/2609281-3184080--0576-3184685
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37 das Jahr 1843. dieser Gemeinde wegen ihrer Rabbiner seit lange bestanden, sind dahin gediehen, daß sich die Gemeinde einen ministeriellen Commissarius zum Schiedsrichter erbat. Als ein bedeutender Fortschritt in Breslau kann es angesehen werden, daß die Kaufmannschaft die Errichtung einer neuen Börse beschloß, von der — wie es bis jetzt der Fall war —die jüdischen Kaufleute nicht ausgeschlossen sein sollten. — Auch in den anderen Theilen der Monarchie gab sich manches Zeichen der Zeit kund; die jüdische Semniaranstalt des vr. Haindorf in Münster hat einen herrlichen Fortgang, und steuern christliche Wohlthäter viel zu ihrer Erhaltung bei. Die Gemeinde zu Posen hatte Gelegenheit dem Baron von K ottwitz, der ihr Waisenhaus mit so außerordentlichen Gaben bedacht hatte, ein feierliches Leichenbegängnis; anzuordncn. Ein neu zu errichtendes Armen--Blindeninstitut für die Rheinprovinz erklärte von vorn herein, jüdische Kinder gleichfalls aufnehmen zu wollen. An vorkommenden Festen, wie am Neformationsfeste zu Mühlhausen, an der tausendjährigen Feier des Bestandes Deutschlands, betheiligten sich die Israeliten überall aufs Wärmste. Im übrigen Deutschland zieht unsere Aufmerksamkeit zunächst Sachsen auf sich, wo abermalige Ständeverhandlungen über die israelitischen Sachsen statt fanden. Im Jahre 1837 war von den Kammern ein neues Gesetz vorirr worden, das aber viel beschränkter ausfiel, als die Regierung im Entwürfe vorgelegt hatte. Zwar ward als Prinzip die Emancipation der Juden anerkannt, jedoch deren Ausführung in weite Ferne gerückt, indem man so drückende Beschränkungen für den jüdischen Bürger aufstellte, daß in mehren Punkten viel mehr genommen als gegeben wurde, ja sich Manches zu unleidlichem Drucke steigerte. Zum großen Theile war die Erreichung des Zweckes, den das Gesetz sich gestellt, die Juden zum Handwerke und Grundeigenthum geneigt zu machen, dadurch von selbst vereitelt, denn alle einzelne Bestimmungen gingen dahin, den Juden Handwerk und Grund-- eigenthum zu verleiden. Man hatte sich einmal von der

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