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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1844-01-01 · 3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844) · p. Seite 38

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844)
Date
1844-01-01
Page
Seite 38 (sequence 99)
Language
German
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38 Rückblick auf Furcht nicht frei machen können, daß ein solcher Andrang der Juden zu den Gewerken und Gewerben statt finden würde, daß die Christen in ihrem Nahrungsstande gefährdet seien, eine Furcht, die bei der geringen Zahl der Juden in Sachsen — 800 — wirklich an's Lächerliche streift. Diese Verhältnisse machten es nothwendig, daß immer neue Modifikationen erbeten und erstritten wurden. So wurde von dem Landtage 1840 eine Aenderung der jüdischen Eidesform zu Stande gebracht, und das Wuchergesetz von 1811 aufgehoben, eben so wurde den zollvereinsländischen Handlungsreisenden der Aufenthalt in Sachsen gestattet, wenn sie auch jüdischen Glaubens sind. Einen bedeutenden Schritt abermals vorwärts zu thun, reichte der unermüdliche, in seinem Eifer höchst lobenswerthe Vorstand der Dresdner Gemeinde eine „Vorstellung an die Hohe Ständeversammlung des Königreichs Sachsen, die Aufhebung einiger auf gedachter Gemeinde noch lastenden Beschränkungen betreffend" ein, welche am 4. Januar vom Deputaten Herrn Vr.v. Mayer in der zweiten Kammer eingereicht und kräftigst bevorwortet wurde. Die Petition verlangte: 1. die Juden von den §. 65. der Städteordnung gedachten Rechten (rr. des Stimmrechts bei der Stadtverordneten- Wahl, I). der Wählbarkeit zu den städtischen Aemtern, e. der Theitnahme an den gemeinsamen Städteangelegenheiten) nicht ferner auszuschließen; S. den zünftigen Klein - und Ausschnitchandel ihnen zu gestatten. die Bestimmungen, daß die Zahl der jüdischen Meister das Verhältnis; der jüdischen zur christlichen Bevölkerung nicht übersteige, 4. so wie, daß jüdische Meister nur Judenknaben als Lehrlinge annehmen, ingleichen, 5. nur mit selbst gefertigten Waaren Handel treiben dürfen, aufgehoben,

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