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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1844-01-01 · 3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844) · p. Seite 30

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844)
Date
1844-01-01
Page
Seite 30 (sequence 91)
Language
German
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30 Rückblick auf aller unserer Mitbürger zu beachten haben? Man nennt sie Bürgerpflichten oder Pflichten gegen den Staat und das Vaterland. Und worin bestehen sie hauptsächlich? In Treue und Gehorsam gegen die Gesetze und die Obrigkeit des Landes, Hochachtung, Ergebenheit und Anhänglichkeit für den Regenten und Liebe zum Vaterlande." rc. — Dieß mag genügend darthum, daß die mosaische Religion nicht weniger als die christliche ihre Bekenner mit dem Vaterlande und mit dem Staate in die innigste Verbindung zu bringen geeignet ist. Es ist vielfach behauptet worden, daß in der Sammlung von jüdischen Religionsschriften, welche man Talmud nennt, verwerfliche und staatsgefährliche Lehren enthalten seien; allein die genauesten Forschungen haben dargerhan, daß diese Behauptungen, wenn nicht auf Böswilligkeit, denn doch auf Mißverständnissen beruhen, Mißverständnissen, die durch das Herausreißen einzelner, nur im Zusammenhang erklärlicher Sätze herbeigeführt wurden und um so schwerer durch eine gründliche Interpretation des Talmud selbst zu beseitigen waren, als es unter den gelehrten Orientalisten nur selten einen gegeben hat, der das aramäische Idiom des Talmud verstand und dem sonach das Original zugänglich war. Für uns genügt vollkommen der Umstand, daß der Talmud keineswegs als Lehrbuch in den jüdischen Schulen gebraucht, sondern nur als ein Gegenstand der gelehrten Forschung betrachtet und demnach nur selten von einzelnen Israeliten gelesen wird. — Wenn nun die Lehren des Mosaismus nicht nur nichts Feindseliges gegen den Staat enthalten, sondern sogar ihren Bekennern Gehorsam, Treue, Hingebung gegen den König und Vaterland zur Pflicht machen, mit welchem Rechte darf dann der Staat sie durch Beschränkung drücken? Wohin würde es führen, wenn der Staat in das Innere der religiösen Ueberzeugung seiner Angehörigen eindringen, sie über ihr Verhältnis zu ihrem Schöpfer zur Rechenschaft ziehen und ihnen, nach Maßgabe der Resultate dieser Prüfung, Rechte bewilligen oder verweigern wollte? Würde nicht bei einem solchen Grundsätze jede Kon-

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