Mannheim
Compact Memory

Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1844-01-01 · 3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844) · p. Seite 31

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844)
Date
1844-01-01
Page
Seite 31 (sequence 92)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2609281-3184080--0570-3184679
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

das Jahr 1843. 31 fession der Gefahr ausgesetzt sein, früher oder später in ihren staatsbürgerlichen Verhältnissen beschränkt zu werden? Untersuchen wir nun, in wiefern der Anspruch der Israeliten auf eine staatsbürgerliche Existenz von den frühesten Zeiten bis jetzt Anerkennung gefunden, so sehen wir den Genius der Geschichte trauernd seinen Blick niedersenken, und es möge mir erlassen werden, Ihnen die Bedrückungen und Qualen zu vergegenwärtigen, mit denen Jahrhunderte hindurch, namentlich auch in Deutschland, diese Unglücklichen verfolgt wurden. Mehr noch als in vaterländischer Beziehung müssen wir die grausame Verfolgung der Juden, von einem höheren Standpunkte aus, als Christen betrauern; daß Christenthum lehrt uns in jedem Menschen das göttliche Geschlecht, das Ebenbild Gottes erkennen, es will nur durch den Geist der Wahrheit, durch die Macht der Ueberzeugung siegen, es ist die Religion der Sanfrmuth, der Liebe, — und Ln ihrem heiligen Namen wurden jene Gräuel verübt! Doch wenden wir uns weg von diesen betrübenden Erinnerungen zu dem freundlicheren Bilde, das uns die neuere Zeit in den Nachbarstaaten darbietet: Die Gesetzgebung Englands, Hollands, Belgiens und Frankreichs hat sich längst der Vorurrheile früherer Zeiten entledigt und die bürgerliche Gleichstellung der Juden ausgesprochen. Wenden wir uns aber zurück zu Deutschland, so wird unser vaterländisches Gefühl schmerzlich berührt bei der Wahrnehmung, wie weit wir noch gegen jene Länder zurückstehen. In Preußen wurden die Juden durch das Edikt von 11. März 1812 als Staatsbürger erklärt, zu gleichen Rechten und Freiheiten mit den Christen, zu akademischen Schul-und Gemeinde Aemtern zugelassen; auch die Zulassung zu Staatsämtern wurde ihnen verherßen; nur in wiefern selbige statt finden solle, behielt der Gesetzgeber sich vor, später zu bestimmen. Als bald darauf Preußens König das Volk zu den Waffen rief, da folgten auch seine jüdischen Unterthanen freudig dem Rufe zum Kampfe für's Vaterland, das auch sie nun das Ihrige nennen konnten, und nach beendigtem Kriege widmeten sich viele Israeliten, da das Gesetz ihnen nunmehr

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.