Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 2. Jahrgang = Jahr 5604 (1843-1844) (1843)
- Date
- 1843-01-01
- Page
- Seite 44 (sequence 45)
- Language
- German
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n Rückblick auf len, besonderer Goilvernements-Schulkommissionen, die Berathung des Schulgesetzes u. a. m. sein, was die Absichten der Regierung fordern und das allgemeine Wohl der Juden begründen helfen kann. Endlich wurde dem Dr. Lilienthal aufgetragen, in den letzten Monaten des v. I., eine Reise durch die von Juden bewohnten Gouvernements auf Staatskosten zu machen, um sowohl die Zustände der Juden zu untersuchen, als auch die Gemüther für die beabsichtigten Einrichtungen zu stimmen. Del- Minister ertheilte ihm selbst ausführliche Instructionen, und gab ihm die dringendsten Empfehlungen mit. Diese Reise des Dr. L. nun brachte die großartigsten Wirkungen vor. Wohin er kam, wurde er von den Gemeinden aufs Glänzendste empfangen, mit Beweisen ihrer Liebe überhäuft, Dankaddreffen wurden an den Kaiser und die Minister gesandt, und die größte Bereitwilligkeit aller Orten an den Tag gelegt. In Berditschow verehrte ihm die Gemeinde einen Ehrenpokal; in Odessa wählte sie ihn sogar zu ihrem Rabbiner, in Cherson rüstete sie ihm ein geschmackvolles Schiff aus, um den Fluß hinauf zu fahren. So bewiesen die Russischen Juden, daß sie ein volles Herz höherer Kultur entgegen bringen. Nach der Rückkehr L. haben wir nun die wichtigsten Maßnahmenzu erwarten. — Im vorigen Jahre wurde auch der vichährige Prozeß der Rigaer Juden gegen die Stadt, welche jenen den Aufenthalt verweigern wollte, entschieden; es wurde befohlen: i) Denjenigen Hebräern, welche thatsächlich bis jetzt ihren beständigen Aufenthalt in Riga gehabt haben, soll es erlaubt sein, sich bei dieser Stadt einzuschreiben und daselbst wohnhaft zu bleiben, ohne jedoch des Rechts der Bürgerschaft zu genießen, oder unbewegliches Eigenthum erwerben zu dürfen. 2) Den Hebräern, nicht nur aus anderen Gouvernements, sondern auch aus der Vorstadt Schlpck, ist es von nun an definitiv verboten, nach Riga überzuziehen und sich daselbst wohnhaft zu machen. Z) Den Hebräern, welchen es, kraft dieses Reglements