Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 2. Jahrgang = Jahr 5604 (1843-1844) (1843)
- Date
- 1843-01-01
- Page
- Seite 36 (sequence 37)
- Language
- German
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3G Rückblick auf weit entfernt, daß der Redner irgend einen Schatten auf die Konstituenten zu werfen beabsichtige. Wer der Geschichte der Juden seit ihrer Zerstreuung gefolgt ist, wird finden, daß sich öfters von Zeit zu Zeit gegen dieses Volk ein dunkler Argwohn, ein bitterer Haß, eine mehr oder weniger gewalttätige Verfolgung gezeigt hat, aus Gründen die gewiß für die Zeitgenossen ihr völliges Gewicht hatten, deren totale Nichtigkeit die Nachwelt aber eingesehen hat. In der Teuerung wollte man beiden Juden die Quelle derNoth finden; gab es ansteckende Krankheiten, so beschuldigte man sie, die Brunnen vergiftet zu haben; der Religionsfanatismus ver^ folgte sie und verfolgt sie zuweilen noch — kurz gesagt, in jeder großen Noch kehrte der Blick sich argwöhnisch gegen die Juden. Es war aber nicht allein in moralischer Beziehung, daß sie so unverschuldet angegriffen worden sind; und gerade zu der Zeit, als unser Grundsatz gegeben wurde, war eine solche Verfolgungsperiode in dem damals mit uns so nahe verbundenen Dänemark eingetreten. Es war in einer unglücklichen Zeit, der Werth des Geldes war in einem ungeheuren Grade gesunken, die Finanzen waren erschöpft und das Elend in mannigfachen Gestalten hervorgebrochen. Statt daß man die Quellen davon in den Ursachen suchte, worin man jetzt zweifelsohne erkennt, daß sie liegen, war es eine allgemeine, ja sogar bei den Aufgeklärten herrschende Meinung, daß die Juden durch ihre Geldwirksamkeit, durch ihr eigennütziges Jsoliren und Streben sich zu bereichern, für einen wesentlichen Theil das Unglück hervorgerufen hatten. Eine so allgemein verbreitete Meinung, deren Richtigkeit wenige damals bezweifelten, konnte nicht umhin, ihren Einfluß auf die wichtige Arbeit zu äußern, die unsere Freiheit und Selbstständigkeit begründete; sobald man aber zur Erkenntniß gelangte, daß dadurch ein großes Unrecht begangen, darf man auch kein Bedenken tragen, es wieder gut zu machen. Eine, das norwegische Volk entehrende und ein fremdes Volk kränkende Bestimmung darf nicht mit der Heiligkeit des Grundgesetzes umgeben werden; was die Zeitumstände hervorriefen,