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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1843-01-01 · 2. Jahrgang = Jahr 5604 (1843-1844) (1843) · p. Seite 35

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
2. Jahrgang = Jahr 5604 (1843-1844) (1843)
Date
1843-01-01
Page
Seite 35 (sequence 36)
Language
German
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35 das Jahr 1842. schreibe einer, aus dem Bauernstände hat sich gegen die Emanzipation erklärt. Auch mehrere Kaufleute gaben eine Petition zu Gunsten der Juden ein. In den Debatten des Storthing selbst wurden nur Stimmen für die Aufnahme der Juden vernommen. Wir heben z. B. folgende Worte Arup's hervor: „Es liegt etwas nicht blos für's Gefühl, sondern auch für das ruhige Nachdenken höchst Abstoßendes in einem so allgemein für alle Zeiten — denn dies ist ja die Absicht, es zu einer Grund--Gesetz - Bestimmung zu machen — ausgesprochenen Verbannungsurtheil über ein unleugbar im hohem Grade gemißhandeltes, unglückliches, aber daneben auch in vielen seiner Individuen rühmliches Volk. Türken und Heiden können sich frei im Reiche herumtreiben, aber Juden — einst das erkorene Volk Gottes, ehrwürdig durch sein hohes Alter und seine Denkmäler, die auch die unsrigen sind; ehrwürdig als die Mutter der heiligen Religion, zu der wir uns bekennen — sollen als ansteckendes und unheiliges Volk draußen stehn, — und das Urtheil, das so gefällt wird, ist an Bedeutung und Würde den wichtigsten Garantien unseres konstitutionellen Lebens zur Seite gestellt, und steht als Grundgesetzbestimmung in der Sammlung von Regeln, die sich übrigens ebenso sehr durch Liberalität als durch Anerkennung der Würde des Menschen als Menschen auszeichnen, ohne die willkürlichen und conventionellen Unterschiede zu berücksichtigen, die sonst trennend dazwischentreten. Das ist in den Augen des Redners eine scheinende Disharmonie, die nicht bald genug weggeräumt werden kann; dies ist ein Fleck auf dem blanken Schilde der Freiheit; das ist eine nationale Schande, welche Kultur, Humanität und Religion in gleichem Grade als eine solche stempeln. Sollte das Grundgesetz jetzt gegeben werden, so ist es wohl keinem Zweifel unterworfen, daß die Bestimmung, auf deren Auslöschung man anträgt, keinen Platz darin finden würde, daß sie aber zu ihrer Zeit darin Platz fand, gründet sich auf Umständen, die damals wohl nothwendiger Weise einen mächtigen Einfluß haben mußten, und es ist demnach

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