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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1843-01-01 · 2. Jahrgang = Jahr 5604 (1843-1844) (1843) · p. Seite 37

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
2. Jahrgang = Jahr 5604 (1843-1844) (1843)
Date
1843-01-01
Page
Seite 37 (sequence 38)
Language
German
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das Jahr 1842. 37 dem darf nicht alle Zeiten hindurch Dauer gegeben werden; Bande, die in dieser Beziehung auf dem Nattonalwitten liegen, müssen gelöst werden: es sei daher die Ueberzeugung des Redners, daß das Verhältnis; zu dem Punkte zurückgeführt werden müsse, auf dem es sich befand, ehe das Grundgesetz gegeben ward; und er sei demnach WillenS für die Eingabe des Comitös zu stimmen." Das Resultat der Debatten war: 51 Stimmen für 43 gegen den Antrag; da aber zu einer Veränderung im Grundgesetz y3 der Stimmen gesetzlich nothwendig sind, so war der Antrag für jetzt verworfen. Wir sagen „für jetzt," denn es sind gegründete Hoffnungen, daß der Antrag beim nächsten Stört hing (1845) durchgeht. Daher zeigte am Schlüsse der Storthings-Sitzung der Präsident an, daß er von Henrik Wergeland einen Vorschlag zu derselben Aenderung am Grundgesetze, wegen Zulassung von Juden in Norwegen, die nämlich durchgefallen, zur Verhandlung am folgenden Storth in ge empfangen habe. Der Vorschlag war fast von allen den 51 Mitgliedern, welche für die Aenderung gestimmt, unterzeichnet. Nach der gewöhnlichen Bestimmung zur Publikation des Vorschlages referirte Sörensen über einen Vorschlag von ihm selbst, von der Regierung zu verlangen, daß sie 1) von anderen Staaten hinreichende Aufklärungen über die Juden, deren Stellung und Verhältnisse einziehen; 2) dem nächsten Storthinge einen Entwurf vorlegen wolle, zu den Bestimmungen in der Privatgesetzgebung, die für nöthig und zweckmäßig angesehen werden möchten für den Fall, da jene Aenderung am Grundgesetz angenommen würde.- Wenden wir uns nun wieder nach dem Westen, so tritt uns in Frankreich viel Erfreuliches entgegen. Es ist aber diesmal nicht allein das Äeußere, was uns Freude schafft, als daß auch im Innern des Judenthums dort der Geist lebendig ward und sich in wohlthätigen Instituten bethätigt. So wurde im verflossenen Jahre fast in allen Consistorialsprengetn Course eines geregelten Religionsunterricht's er-

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