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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1842-01-01 · 1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842) · p. Seite 48

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842)
Date
1842-01-01
Page
Seite 48 (sequence 105)
Language
German
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48 Rückblick auf troffen; auch trugen die Landstände auf Verbesserungen an, unv unsere Glaubensgenossen ließen es ihrerseits nicht an kräftigen Petitionen fehlen. Der Geist, der sich in den Staatsgewalten ausspricht, läßt nur das Beste erhoffen. — Schon 1838 hatte die Negierung von Hildburg Hausen ihren Ständen einen Gesetzentwurf vorgelegt, ohne daß derselbe zu gesetzlicher Kraft gelangt, so daß nur die kirchlichen Verhältnisse durch ein besonderes Gesetz geordnet worden; auch im vorigen Jahre ist der Entwurf mit einigen Modifikationen an die Stände gelangt, und abermals noch kein Resultat erzielt worden. Die Israeliten hatten auch in diesem Jahre eine sehr tüchtige Auseinandersetzung eingereicht. Unter den deutschen Herrschern hatte sich insonders der durchlauchtige Fürst von Schwarzburg - Sondershausen auch gegen die Jsraeltten auf's leutseligste gezeigt: öfter besuchte er die Synagoge, der Predigt und dem ziemlich geordneten Gottesdienst beizuwohnen; der Gemeinde ertheilte er einen Zuschuß zur Erhaltung ihres Predigers, stellte diesen selbst als Ordinarius an der fürstlichen Realschule an: dennoch entsprach das von ihm erlassene Landesgrundgesetz, welches mit dem 1. Januar 1842 in Kraft tritt, unseren Hoffnungen insofern nicht, als zwar den Juden bürgerliche Rechte, nicht aber Befähigung Beamte zu werden, und Antheil an der Wahl in die Stände ertheilt wurden —- was jedoch nicht aus des Fürsten persönlicher Gesinnung, sondern aus den politischen Verhältnissen erfloß. — Hingegen ist in dem 1841 veröffentlichten Staatsgrundgesetz des Bundesstaates Lurembürg die unbedingteste Gleichstellung der Israeliten enthalten. — Aus dein Königreiche Sachsen ist lediglich zu bemelden, daß einige israelitische Großhäuser um Niederlassung in Leipzig angetragen, vom Magistrate aber abgewiesen wurden.— Schon 1837 hatten die- Stände von Hannover ein neues Gesetz über die noch unerhört gedrückten Juden nach vielen Berathungen angenommen, und es lag zur königlichen Sanktion vor, als der König Wilhelm IV. starb. Im verflossenen Jahre wurde abermals ein Gesetzentwurf den Ständen vorgelegt, aber bevor sie ihn zu Ende berathen, wurden sie geschloffen. Den neu eröffneten wurde im

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