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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1842-01-01 · 1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842) · p. Seite 34

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842)
Date
1842-01-01
Page
Seite 34 (sequence 91)
Language
German
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34 Rückblick auf hörigen anhänglicher sein müßten an dem Staate, durch welchen die Kirche getragen werde. Dies war das ganze an den Staat gerichtete Argument, um den Staat zu überreden, daß die Pflichten der Civilämter nicht wohl, oder nicht gleich gut von Dissenters erfüllt werden könnten. Dieses Argument wurde von der Legislatur übergangen, und die Folge war, daß die Dissenter in das Parlament zugelassen wurden. (Beifall.) Dann wurde dasselbe Argument wider die Katholiken angewandt. Die Gegner der Katholiken nahmen sich zwar in Acht zu sagen, daß die Religion der Katholiken falsch sei, und daß folglich deren Bekenner vom -Parlamente ausgeschlossen bleiben müßten. Im Gegentheil, sie behaupteten, daß die -Römisch-Katholischen noch einem Andern neben dem Herrscher dieses Landes Gehorsam schuldig feien, daß sie Rom gehorchen müßten, und daß folglich der Staat auf ihre Anbänglichkeit an seinen Institutionen nicht rechnen könne. Dieser Einwand wurde ebenfalls von der Legislatur übergangen, und kann nicht ferner als ein vom brittischen Hause der Gemeinen fest gehaltenes Prinzip angesehen werden. (Hört! hört!) Wenn man also, mit diesen Entscheidungen des Hauses vor sich, zur Diskussion über die Zulassung der Juden zu Civilämtern komme, so sähe er keinen Grund, auf welchen ein Einwand bastrt werdeir könne, als den nackten Grund der Intoleranz, nämlich — daß sie von uns in Bezug auf die Religion verschieden sind. (Hört! hört!) Immer sei er der Meinung, die Zulassung zu Civil - und Municipalämtern betreffend, gewesen, daß, wenn nur die Parteien, von deren Zulassung die Rede sei, politisch und bürgerlich glaubwürdig, und als befähigt bekannt seien, die mit den Aemtern verbundenen Pflichten zu erfüllen, die Verschiedenheit der Religion kein Grund der Abweisung sei. Allerdings Aemter, die eine Verbindung mit der Kirche hätten, können nicht von Personen versehen werden, die keine Gemeinschaft mit dieser Kirche haben; aber Aemter, die rein bürgerlicher Natur wären, da sehe er das Recht des Hauses nicht ab, nach den religiösen Meinungen einer Person zu fragen, welche wünscht, wählbar gemacht zu werden, oder welche gewählt worden zu einem solchen Amte, (Hört! hört!) voraus-

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