Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842)
- Date
- 1842-01-01
- Page
- Seite 31 (sequence 88)
- Language
- German
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das Jahr 1841. 31 tlon erklärte die Gottesäcker für Eigenthum der Gemeinden, nicht der Religionsgenossenschaften. Nach dem Dekrete des Kaisers aber überwies die Stadt Paris für die Gräber der Israeliten einen Theil des Kirchhofs Pöre-Lachaise, und wurde dies so ausgeführt, daß in den dessallsigen Bestimmungen nirgends die Rede ist von einem Recht, den Boden der Gräber wieder zurück- ' nehmen zu können. Im Jahre 1820 wurde der jüdische Gottesacker auf Pöre-Lachaise ungenügend; und auf Ansuchen des Kon- 1 sistoriums ließ die städtische Behörde ein großes Stück Land, | welches den Kirchhof Montmartre begränzt, mit Mauern um- J geben, und überwies es für die jüdischen Gräber. Auch hierbei machte die Behörde nicht die geringste Bemerkung, den abgetretenen Boden wieder zurückfordern zu können. Seit 20 Jahren theilen sich nun die beiden Gottesäcker in die sterblichen Reste der Pariser Israeliten, jedoch so, daß der östliche nur den Särgen der Reichen sich öffnet, die für das Grab 54-3 Fr. (1444/5 Thlr.) bezahlen müssen, während der Leichenwagen für dieAermern sich nach dem nördlichen wendet. Aber auch auf dem letztern Gottesacker findet ein Unterschied statt, denn derselbe, von der Gestalt eines länglichen Vierecks, theilt sich in zwei fast gleiche Theile, von denen der eine auswärts steigt, der andere sich niedersenkt, so daß mehr als fünf Metres zwischen beiden liegen. Der obere Theil ist für zeitliche oder ewige Koncessionen, der niedere ist der gemeinsame Platz. Nun machte aber am Anfänge des Jahres 1841 die städtische Behörde das Recht, auf Zeit bewilligte Terrains wieder z u r ü ck n e h m e n zu können, geltend, und gab, trotz alten Protestationen, zu erkennen, daß sie Wege durch die Gottesäcker führen werde. Wie gesagt, diese Angelegenheit regte die Israeliten zu Paris sehr aus, man hielt Berathungen, legte den Rab-; binen bezügliche Fragen vor, und beschloß endlich: 1) denPräfekten um einen Aufschub von 3—6 Monaten zu bitten, damit unterdeß wer will die Koncession auf Zeit in eine ewige (durch Bezahlung) umändern könne. 2) Man soll den Präsekten bitten, nicht allen auf Zeit gegebenen Boden zurückzunehmen, sondern nur nach Maßgabe des Bedürfnisses, und je nach Dezen-