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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1842-01-01 · 1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842) · p. Seite 29

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842)
Date
1842-01-01
Page
Seite 29 (sequence 86)
Language
German
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das Jahr 1841. 29 sischer Bürger und Wähler, Wormser, aus Dresden verwiesen worden, allein aus dem Grunde, weil er Israelit sei, und als solcher in Dresden keine kaufmännischen Geschäfte betreiben dürfe. Man sah dies als eine Venachtheiligung eines französischen Bürgers an, und da wederder Gesandte noch der Minister auf seine Beschwerde einging, so reichte er diese bei der Kammer ein. Die Bittschrifts-Kommission ließ sich folgendermaßen aus: „Gewiß kann Frankreich nicht die Prätension haben, seinen Code allen fremden Völkern aufzwingen zu wollen; das Ware übertrieben und, würde mit vollem Rechte zurückgewiesen werden Allein ein Franzose, der im Auslande reist, hat ein Recht auf den Schutz seiner Negierung, so lange er sich ehrenhaft verhält, einerlei, welcher Religion er angehöre. Außerdem steht von seiner Religion nichts im Passe; Llos die Eigenschaft „Franzose" ist darin angegeben. Ohne hier das Völkerrecht und fremde Gesetzgebungen prüfen zu wollen, wünscht die Kommission, daß unsere Landsleute im Auslande reisen könnten,' ohne daß ihre Religion ein Grund zur Ausschließung sei. Von diesem Gesichtspunkt aus beauftragt sie mich, Ihnen die Ueberweisung der Bittschrift an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten vorzuschlagen." Die Kammer genehmigte diesen Antrag einstimmig, dennoch erhob sich Herr Carnot, und hielt, obwohl oft unterbrochen, eine glänzende Rede, Weiler behauptete, daß ein feierlicher Tadel der jener Thatsache zu Grunde liegenden Grundsätze einigen Eindruck auf dasAusland machen würde. Er stützte sich dabei auf daß Raisonnement: Was bedeutet das Personenrecht? Es gibt uns bestimmte bürgerliche Eigenschaften, und diese bürgerlichen Eigenschaften nehmen wir überallhin mit. Wenn der französische Jude anderswo die Eigenschaften, deren er in Frankreich genießt, verlöre: so wäre der Grundsatz des Personenrechts, wenn auch indirect, doch offenbar in seiner Person verletzt. Ich füge hinzu, daß die deutsche Rechtswissenschaft bei mehren Gelegenheiten diesen Grundsatz selbst förmlich anerkannt hat. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten schloß die Debatte: „Die Thatsachen, welche der ehrenwerthe Redner vor

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