Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842)
- Date
- 1842-01-01
- Page
- Seite 19 (sequence 76)
- Language
- German
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das Jahr 1841. 19 W Trotz manchen Stimmen nun, welche sich wider dieRäthlichkeit der Gründung von europäischen Schulen innerhalb dieser Bevölkerung erhoben, haben diese unter Crvmieur's leitender Hand einen guten Fortgang. Die Oberrabbinen von Kairo und Alerandrien selbst sind in das Comitö eingetreten, und am 12. und 13. September fanden die ersten öffentlichen Prüfungen der Schule zu Kairo bei Anwesenheit der höchsten Behörden und Fremden statt, wo sich die Erfolge des Unterrichts glänzend erprobten. Verlassen wir jedoch den Orient nicht, ohne ein Wort des Mitgefühls für die unglücklichen Bewohner von Smyrna auszusprechen, welche in der Nacht vom 28. zum 29. Oktober 10,000 Häuser durch eine Feuersbrunst verloren, worunter das ganze jüdische Viertel gehörte. Das große Elend, das hieraus entsprang, wurde durch Unterstützungen auch aus Europa vielfach gemildert, und zeichneten sich dabei viele Israeliten aus. Ein ganz eigenthümliches Schauspiel bieten die Israeliten in Algerien, in der Frankreichs Scepter seit 1830 unterworfenen Provinz Nordafrika's, dar. Hier kam die europäische Kultur mit einer unter der Herrschaft des Islam tief gebeugten jüdischen Masse in die nächste und unmittelbarste Berührung. Dieser Umstand mußte eine Eigentümlichkeit der Verhältnisse, wie nirgend, Hervorrufen. Die Juden waren unter der Türkenherrschaft sehr gedrückt. Nach sechs Uhr Abends dursten die Juden nicht mehr in den Straßen sich blicken lassen , ohne eine besondere Erlaubniß der nächsten Behörde, für die sie eine Kaution einstellen mußten. Sie durften keine Laterne tragen, sondern nur eine brennende Kerze in der Hand, die der Wind bei jedem Schritte ausblies. Sie durften nur die dunkelsten Farben tragen, ihr Burnus mußte blau, ihre Mütze oder Chachpa schwarz sein, keinen Turban, keine Fußbekleidung, sondern nur kleine Schlürfen, so daß der Hacken immer auf dem Pflaster blieb. Mit einem Muselmann, welchen Standes er auch war, dursten sie nur unter Bezeugung tiefer Unterwürfigkeit reden. Beim Begegnen mußten sie stets dem Muselmann den Weg rechts frei lassen. Jede Vernachlässigung dieser Vorschriften *