Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842)
- Date
- 1842-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 69)
- Language
- German
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12 Rückblick auf des Gerichtshofes ein, übergib ihn sodann der jüdischen Nation, und sorge dafür, daß Unsere Befehle vollzogen werden, denn dieser Ferman ist Unser Oberherrlicher Wille." „Geschehen zu Konstantinopel, den 12. Namasan 1256 (6. November 1840.)" Nicht minder wurden am 30. Juni 1841 der Chacham- Baschi und die drei Patriarchen zur Pforte geladen, wo ihnen der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Nifaat Pascha, Eremplare des zum Schutze der vier Kulte an den Ferik Tayaar Pascha (neu ernannten Gouverneur von Jerusalem) erlassenen Fermans einhändigte. Nifaat Pascha hielt bei diesem Anlaß eine angemessene Anrede, worin er die Regierungsgrundsätze und die wohlwollenden Absichten des Sultans in Betreff seiner sämmtlichen nicht -mohamedanischen Unterthanen entwickelte; hierauf wurden der Großrabbine und die erwähnten drei Prälaten, die in vollem Ornat sich eingefunden hatten, zum Großwessier geführt, der ihnen dieselben Versicherungen des großherrlichen Wohlwollens ertheilte. So wurden auch Beschwerden, welche die Juden im h. Lande über Abgaben, die nicht von der hohen Pforte sanktionirt sind, erhoben, wohlwollend entgegengenommen, und ihnen Abhülfe zu Theil. Die Israeliten ihrerseits hatten insofern einen Schritt entgegen gethan, als der Chacham-Baschi einen Hirtenbrief Ende 1840 erließ, in welchem er seine Glaubensgenossen ermahnte, die Landessprache zu erlernen. Demungeachtet wurde dieser Chacham-Baschi aus nicht weiter bekannten Gründen abgesetzt, und ein andrer erwählt, worüber es in der türkischen Staatszeitung (Takwimi Wakaji) vom 14. Dschemasi I. (4. Juli) hieß: „Da der bisherige Chacham-Baschi (Oberrabbine) Mischu in seinem geistlichen Wirkungskreise einige unstatthafte Handlungen sich erlaubt hatte, die seine Absetzung und die Uebertragung dieses Amtes aus einen Anderen nothwendig gemacht: so hat Se. Hoheit der Sultan den durch die jüdischen Raja's an Mischu's Stelle zum Chacham-Baschi gewählten Jako in diesem Amte zu bestätigen geruht. Dem Jako ist das seiner