Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842)
- Date
- 1842-01-01
- Page
- Seite XXXIX (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
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XXXIX mente nach Maß des angegebenen Werth es höher entfallen, so ist diese letztere ohne Rücksicht auf das Gewicht zu entrichten. Beispiele: i. ohne angegebenen Werth. 'Auf eine Entfernung von 60 Meilen berechnet, a) für ein Schriften - Packet, im Gewichte von 27 Lotst, entfallt nach dem Pries-Porto-Lariss auf die zweite Distanz ^tufe, bei der Versendung mit der Fahrpost die Gebühr gleich wie für 16 Lotst mit.. 2 fl. hierzu die Rekommandations-Gebühr-6 kr. 2 fl. 6 kr. st) für ein Schriften - Packet im Gewichte von 2 Pfund, entfallen die gleichen Gebühren zusammen mit 2 fl. 6 kr. da 2 Pfund auf 60 Meilen nach der Fahrpost-Berechnung 54 kr.,somit das doppelte i fl. 48 kr. noch immer weniger als 2 fl. betragt,— hingegen <0 für ein Schriften - Packet von 4 Pfund entfallt das einfache Fahrpost-Porto (nach § 58 u. 59) auf . . i fl. 50 kr. daher im doppelten Betrage mit 5 fl. die Recommandations-Gebühr-6 kr. somit sind im Ganzen dafür . . 5 fl. 6 kr. zu entrichten. 2. mit angegebenem Werthe. Auf eine Entfernung von 60 Meilen berechnet, 2) für ein Schriften-Packet im Gewichte v. 6 Loth, und im Werthe von 200 fl. sind nach dem Brief-Porto-Tariss . . 1 fl. 24 kr. und Recommandations - Gebühr..6 — im Ganzen zu entrichten.1 fl. 50 kr. b) für ein derlei Packet im Gewichte von 5 Pfund, und im Wertste von 500 fl. entfallt das einfache Fahrpost-Porto nach dem Gewichte mit 1 fl. 48 kr., daher im doppelten Betrage mit s ft. 56 kr. Recommandations - Gebühr.— 6 — 5 fl. 42 kr.' <-) Für ein derlei Packet im Gewichte von 10 Loth, und im Werthe von 5000 fl. entfallen nach 51 : 1. vom Brief-Porto pr. 1 fl. 48 kr., ein Viertel . . 27 kr. 2. von Werth-Porto pr. 7 fl. 54 kr. ein Viertel 1 fl. 54 — 5. Recommandations - Gebühr..6 — Zusammen 2 fl. 27 kr. Nur bei diesem Falle entscheidet der hohe Werth der Sendung für )ie Gebühr nach § 51, weit das Brief-Porto für 10 Loth nur 1 ft. 4s rnd das doppelte Fahrpost-Porto nach dem Gewichte nur 1 fl. 12 kr. nithin weniger als das Werth-Porto betragen würde. — Gold - und Silbergeld unterliegen nebst der Porto-Gebühr lach dem Werthe (§ 31) auch der Gebühr nach dem Gewichte (§33) nit folgenden Beschränkungen: 1. Sendungen biseinschlüßig IO fl. sind von der Gebühr nach »em Gewichte frei. 2. Für Sendungen über 10 fl. wird bis 1 Pfund nur %, über bis 10 Pfd. nur die Halste, über IO bis 20 Pfo. nur % pnd