Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842)
- Date
- 1842-01-01
- Page
- Seite XXXV (sequence 34)
- Language
- German
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…/2609281-3184076--0034-3184141- Visual Library
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XXXV Gedrängte Uebersicht des neuen Porto Regulativ der k. k. österreichischen Post-Anstalt, welche mit 1. Angust 184S in Wirksamkeit trete» wird. Brief-Post-Gebühren. (in Metall-Münze nach dem Conventions-Münzfüße berechnet) Der Porto-Satz für den Transport eines einfachen Briefes im Jnnlande beträgt: h 11. n) bis einschlüßig 10 Meilen 6 Kreuzer. d) für alle Entfernungen über io Meilen 12 Kreuzer. Ein einfacher Brief ist ein solcher, welcher nicht mehr als */2 Loth wiegt (§ 12.) Das Brief- und Schriften - Porto steigt nach Maßgabe des Gewichtes (§ i3.) wie folgt: Bis einschlüßig 1/2 Loth wird der einfache über 1/2 Loth bis einschlüßig Loth der 1 fache '/4 1 1'/2 2 3 4 6 8 12 16 1 - - 2 IV2 - - 3 2 - - 4 3 - - 5 4 - - 6 6 - - 7 3 - - 3 12 - - 9 16 - - 10 24 - - 11 erwähnte (auf 6 od. 12kr. mit Rücksicht auf die Entfernung) festgesetzte Brief-Porto-Saß erhoben, und kommt so fort bei je 3 Loth Mehrgewicht bis zum höchsten Gewichte von 5 Pf. ein einfacher Briefporto - Satz mehr zu zahlen (der hier am Schlüße beigefügte Brief-Porto - Tarifs gewährt eine deutliche Uebersicht). Gesiegelte Schriftpakete über 16 Loth wiegend können auch bei der Fahrpost zur Beförderung aufgegeben werden. Gedruckte Cireularien, Preislisten, Börsenzettel, Bücher, Musikalien, dann andere Druckwerke, so wie Waaren-Muster, welche unter Kreuzband abgesendet und bei der Aufgabe frankirt werden (doch nur bis zum Gewichte von 2 Pfund bei der Briefpost zugelassen sind), zahlen nur */z der tariffmäßigen Briefporto Gebühr (doch nie weniger als den für einen einfachen Brief nach derselben Entfernung bemessenen Portosaß). Für solchen Sendungen beigeschlossene Schriften und Briefe findet eine Ermäßigung nicht statt.