Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - dritter Jahrgang 5628 (1867-1868) (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 195 (sequence 230)
- Language
- German
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195 1656 neuerdings bekräftigt. 1657 wurde ihnen die Verfertigung und der Handel mit Waffen , Kriegszeug und Armaturen verboten. Im Jahre 1648 wurde Menachem Mendlin ben Abraham Krochmal aus Krakau, bisher Rabbiner in Kremsier. zum mährischen Landesrabbiner erwählt. Ein Jünger von Joel Särkes, war er einer der größten Casuisten seiner Zeit, unterhielt eine gelehrte Korrespondenz mit Lipmam Heller, Ephrajim Kohen in Wilna und den bedeutendsten Männern seiner Zeit und hielt eine stark besuchte Schule. In Mähren stand ihm in den ersten Jahren seiner Wirksamkeit sein nachmaliger Eidam R. Gerson Askenasi, Rabbiner in Proßnitz, würdig zur Seite, der aber schon 1657 von dort nach Wien ging, woselbst er bis zur Austreibung der Juden von dort (1669) verblieb, dann nach Mez übersiedelte und dort 1703 sein Leben beschloß. Im Jahre 1658 war Abraham ben Mose Askenasii Klichterlein, Rabbiner in Boskowitz, einer der anerkanntesten Talmudisten in Mähren. Unter R. Menachem Mendlin wurden mehrere Synoden der mährischen Landesältesten und Gemeindeabgeordneten gehalten, einmal in Hoüeschau, ein anders Mal in Straßnitz, und sonst. Alle diese Versammlungen erzielten doch nur vereinzelte Beschlüsse. Eine umfassende Gemeindeverfassung, die alle allgemeinen Verhältnisse, wie Schulwesen, Armenwesen, Wahlrecht u. dgl. regelt, und Reichsnormen, soferne sie in die Kompetenz der Landeskommission gezogen wurden, enthält, wurde am 6. Schebat 1651 durch die Synode in Nikolsburg festgestellt. Wir wollen aus den 13*