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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1868-01-01 · Zweite Folge - dritter Jahrgang 5628 (1867-1868) (1868) · p. Seite 194

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge - dritter Jahrgang 5628 (1867-1868) (1868)
Date
1868-01-01
Page
Seite 194 (sequence 229)
Language
German
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194 6. Schebat 1667) spricht 1640 achtungsvoll von den „Landesältesten Mährens." Die Geschichte der mährischen Juden ist in ihren weiteren Umrissen ziemlich bekannt, da vom Jahre 1648 an die Reihenfolge der Landrabbiner klar ist und auch Gemeindestatute verschiedenen Datums auf die inneren Zustände und Bedürfnisse ein Licht werfen. In den Jahren 1640—1680 wüthete in Mähren in verschiedenen Orten die Pest und in Pohrlitz standen durch die Verheerungen, die sie anrichtete, im Jahre 1650 viele Judenhäuser öde. In Folge des dreißigjährigen Krieges war in Mähren eine solche Verblödung der Geister und Erschlaffung der Gemüther eingetreten, daß Aberglaube und Engherzigkeit alle Schichten der Bevölkerung durchdrangen. Viele Hunderte von Hexen und Unholden, denen man einen geheimen Verkehr mit dem Teufel zumuthete, wurden den Flammen übergeben und es ist nicht zu verwundern, daß die Juden, die von dieser Geistespest verschont blieben, durch die Mißstimmung manche Unbill zu erleiden hatten. Durch einen Landtagsbeschluß vom Jahre 1650 wurden die Juden aus allen Orten ausgeschafft, wo sie früher entweder gar nicht oder nicht so zahlreich gewesen, was ihre Vermehrung um so mehr hindern mußte, als sich schon nach einer Resolution vom 19. November 1636 die Zahl , der sogenannten Judenhäuser nicht vermehren durfte. Sie wurden verschiedenen Beschränkungen unterworfen. Das Hofdekret vom 18. November 1637, demgemäß die Jüdin nicht zur Einmahnung der Mauthgebühren und sonstigen Zölle zugelassen werden sollten, wurde

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