Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - dritter Jahrgang 5628 (1867-1868) (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 51 (sequence 86)
- Language
- German
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51 und des Tabakgefälls, des Bierbrauens, der Bauholzerzeugung, der Maß-und Waaggelder, der Pflastergelder in Folge Vertrags vom 14. Jänner 1786. Da jeder galizische Grundherr beinahe so viele jüdische Schanker als Dörfer hatte, die übrigen hier angezeigten Beschäftigungen den Nahrungsverdienst vieler anderen Juden ausmachen, so sind, auf das geringste gerechnet, wenigstens 5—6000 jüdischen Familien ihre bisherigen Nahrungsquellen entzogen und sie in die Nothwendigkeit versetzt worden, ihrer Betriebsamkeit eine andere Richtung zu geben; dagegen ist ihnen: aä b) die unbegränzte Freiheit, ihre Gewerbe nicht nur unter Juden, sondern auch unter Christen zu treiben gestattet und sind Anstalten getroffen worden, um sie zum Ackerbau zu verwenden. Allein da sie auch vorhin schon ihre Gewerbe unter Christen wie unter Juden trieben, so sehrauch die zur Emporhebung des christlichen Bürgerstandes noch unter der republikanischen Verfassung erlassenen Vorschriften ihre Anschließung hätten bewirken sollen, so hat sich ihre jetzige Lage in dieser Hinsicht gegen die vorige nur insoweit geändert, als sie jetzt zu dem berechtigt sind, was sie vorhin ohne Berechtigung thaten. Es ist ihnen also im eigentlichen Verstände dadurch keine neue Verdienstquelle geöffnet worden und bleibt also der Ackerbau das einzige Surrogat für die Juden, die ihren vorigen Beschäftigungen entzogen sind, für die, welche bei ihrer seit wenigen Jahren überhand genommenen Volksmenge, selbst mit Vereinigung der Christen neben einander nicht mehr bestehen können, für die endlich, die in einem wahrhaft fürchterlichen Verhültniß heranwachsen.