Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - dritter Jahrgang 5628 (1867-1868) (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 50 (sequence 85)
- Language
- German
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50 -es entweder unschädlich gemacht oder verhindert werden muß und zwar in der Art, daß nach Maß als bei dem Vorhaben, die Juden unschädlich zu machen, unübersteigliche Hindernisse eintreten, mit desto größerer Tätigkeit nach dem Ziele, ihre Vermehrung zu verhindern, gestrebt werde. Dieses vorausgesetzt, beruhet alles an der einzigen Frage: Kann man sich von allen bisher getroffenen und noch zu treffenden möglichen Anstalten, um die übergroße Zahl der galizischen Juden dem Staate unschädlich zu machen, die abgesehene Wirkung versprechen? Läßt sich diese Frage mit Gründen verneinen, so ist auch schon erwiesen, daß die Verhinderung ihrer Vermehrung das Hauptaugenmerk der öffentlichen Verwaltung bleiben muß. , Die bisher getroffenen Anstalten, um die Juden dem Staate unschädlich zu machen, theilen sich u) in Verbotsgesetze, wodurch sie von Nahrungszwei- :gen, die man als dem Allgemeinen schädlich beurtheilt hat, entfernt worden sind und d) in Vorrechten und Aufmunterungen zur Ergreiffüng anderer Nahrungszweige. aä a) gehörten das Verbot des Hausirens nach dem Patent vom 27. Mai 1786, die untersagte Pachtung der obrigkeitlichen Schankhäuser, der Güter oder Unterthanen mit ihren Schuldigkeiten, der Mahlmühlen, der Mahl- und Standgelder, der Advokazien unter dem Namen eines Dritten, der Weidegelder der herrschaftlichen, des geistlichen