Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - dritter Jahrgang 5628 (1867-1868) (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 52 (sequence 87)
- Language
- German
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52 Die Verwendung der Juden zum Ackerbau kann auf zweifache Art geschehen: 1. Durch Verkauf, Verpachtung oder auch unentgeltliche Ueberlassung liegender Gründe an Juden, die solche zu kaufen, zu pachten oder doch selbst ohne fremde Unterstützung zu bearbeiten im Stande sind. 2. Durch Ansiedlung der unvermöglichen Classen. aä 1. Hätte man von Ew. Maj. weisesten Anstalten mit Zuversicht erwarten sollen, daß Juden, die sich ohne fremde Unterstützung auf den Ackerbau verlegen, im Stande sind, sich auch dazu bequemen werden. In dieser Absicht ist denen, die sich sonst mit keinem andern Gewerbe abgeben: a) die Nachsicht von der Doleranzsteuer gegönnt; k) die Befreiung von der jüdischen Heiratsconsenstaxe eingestanden worden; <r) haben Ew. Maj. durch das Gesetz die Consenstaxen nach Verlauf eines dreijährigen Termins, der im Mai 1788 zu Ende geht, überhaupt nicht anders als in Naturalien, die von jüdischen Händen erzeugt werden, anzunehmen, die Beförderung des Ackerbaues nicht mehr zur Sache einzelner Juden, sondern zur Sache der Nation gemacht. Allein alle diese Maßregeln blieben ohne sichtbare Wirkung. Gewohnt nur da zu ernten, wo andere gesäet haben, entschloß sich der Jude nicht der Erde durch anhaltende Arbeit die Früchte abzugewinnen, die er dem Landmann ohne Arbeit abgewinnen konnte und mit hundertfältigem Nutzen zu verkehren wußte. Er fand also in den aä a)