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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1867-01-01 · Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867) · p. Seite 147

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite 147 (sequence 251)
Language
German
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147 Neuem, und dieser Widerspruch hat wieder ein ganzes Heer von Mißverständnissen in seinem Gefolge. Hat sich aber auf diese Weise ganz folgerichtig die Divergenz der Meinungen herausgebildet, so treten gar bald die verschiedenen Elemente, welche das Judenthum seiner Kompetenz unterziehet, in einen Streit gegen einander. Das Judenthum will das ganze Leben umspannen, will keine Gränzen der Religion anerkennen, es will jede Regung und Bewegung vor seinen Nichterstuhl ziehen, und in einen Kreis von Thätigkeiten, der nach gewöhnlicher Auffassung außerhalb der Religion liegt, das religiöse Moment heineingetragen, um regelnd einzugreifen. Da tritt denn naturgemäß zuerst eine Reaktion des nach naivem und schlichtem Sinne von der Religion getrennt sich darstellenden Lebens gegen die Beschränkungen ein, die ihm von jener Seite auferlegt werden. Soll nun aber doch der ganze äußere und innere Mensch nur als Erscheinung der religiösen Idee, jede Handlung und jede Bewegung nur als eine Kultusform aufgefaßt werden; sollen Essen und Trinken und Kleiden, Rasieren und Haarordnung, das Knüpfen cher Schuhriemen, wie das Baden und Waschen dem Einflüsse der Religion unterstehen; sollen die Gränzen zwischen Heiligem und Weltlichem, Menschlichem und Göttlichem verwischt werden: so kann dieß nur entweder dadurch geschehen, daß dem Weltlichen eine höhere ideale Bedeutung beigemessen wird, als es wirklich hat, und dieses ist der Weg des Mystizismus, oder es muß das Ideale von leeren Formen und äußeren Norwirungen erdrückt oder wenigstens in den Hintergrund gedrängt werden, und dieses ist wieder der Weg der religiösen Juristerei oder der juristischen Religion, welche die Jurisprudenz als einen integrirenden 10*

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