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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1867-01-01 · Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867) · p. Seite 34

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite 34 (sequence 138)
Language
German
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IRI
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— 34 - vom Buchstaben des Gesetzes ab, als er den Gibeoniten die verlangten Sühnopfer aus der Familie Sauls auslieferte, damit sich diese von der Heiligkeit des selbst durch List entlockten Eides überzeugen, und der Name Gottes nicht entweihet werde. In dem Tempel-Einweihungsgebete des Königs Salomon flehete dieser, daß Gott auch die Gebete der Heiden in allen Stücken erhören und gewähren möge: „damit alle Völker der Erde deinen Namen erkennen, dich fürchten wie dein Volk Israel und wissen, daß dein Name an diesem Hause genannt und verherrlicht wird." Einst kauften die Schüler des Simeon, Sohn Schetach's, der zur Zeit des zweiten Tempels lebte und Galläpfelfärber, von Profession war, von einem Araber einen Esel sammt Sattelzeug für ihren Lehrer und Meister. In dem Sattelzeuge einen kostbaren Juwel findend, der den Handwerker zum reichen Herrn machte, liefen sie damit freudig zu Simeon, um ihm den entdeckten Schatz zu übergeben. „Zurück damit zu seinem rechtmäßigen Eigner, damit er spreche: Gepriesen und gebenedeiet sei der Gott Israels, der solche Lehre gegeben." Die Mischna-Lehrer lehren: der Richter spreche in gleicher Weise Recht dem Juden und Nichtjuden, man erstatte dem einen wie dem andern das verlorne Gut zurück, damit der Name Gottes nicht entweihet werde. Wer einem Heiden unter einem geheimen Vorbehalt — reservatio mentalis — einen Eid leistet, der Meineid scheint, entweihet damit den Namen Gottes. Und so geht es fort durch das finstere, rechtlose Mittelalter, und während man den Juden das Recht auf das nackte Dasein, streitig machte und sie für vogelfrei erklärte, disputiren Js - raels Lehrer, Wort und That prüfend und wiegend, das bei Nichtjuden den Namen Gottes entweihen könnte, was R. Jehuda, der fromme, in seinem Buche über Frömmigkeit

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