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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1867-01-01 · Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867) · p. Seite 23

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite 23 (sequence 127)
Language
German
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— 23 — machen und die Ausweisung erfolgte. Da man sich jedoch, wie es scheint, überzeugte, daß diese Maßregel das gewünschte Geld nicht herbeischaffte, so führte man sie nicht vollständig aus und es blieben noch 12 Familien zurück (vergl. unsere : „Studien zur Jubelfeier der Wiener-Universität" Beilage III S. 173.) Es dauerte nicht lange und wieder fand ein Zuzug der kurz zuvor ausgewieftnen und anderer fremder Juden nach Wien statt. Wir finden eine Petition der Wiener Juden „beider befreyten Schulen" (Sinagogen) vom 22. Mai 1601. In derselben baten sie zunächst, daß das im Jahre 1599 ihnen erlheilte Privilegium, welches ihnen später— wahrscheinlich bei der Ausweisung — entzogen wurde, wieder erneuert werde und die nach Wien kommenden Juden, die nirgends im Lande angesessen sind und daselbst handeln und wandeln wollen, welche auch dem Erzherzog „ein Abscheu" sind, 200 Kronen bezahlen mögen. Sie machten ferner den Vorschlag, daß der halbe Th eil der genannten Summe dem Erzherzog zufalle. Sie hofften dadurch das Geld desto sicherer eintreiben zu können, und von jedem Fremden mindestens 100 Kronen zu erhalten. Zu diesem Behufe sollten zwei Männer aus der Gemeinde die Macht erhalten, diejenigen Juden, welche keinen Gehorsam leisten wollen, zu strafen. Genannte Petition enthält ferner eine eigentümliche Bitte. Wer die Geschichte jener Zeit kennt, weiß es, wie unsicher die Rechtsverhältnisse waren. Es schleppten sich Processe Jahre lang fort, ohne geschlichtet oder gerichtet zu werden, insbesondere war dieses der Fall, wenn ein Christ mit einem Juden einen Proceß hatte. Die Juden machten daher den Vorschlag, daß derartige Processe in erster Instanz

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