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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1867-01-01 · Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867) · p. Seite 21

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite 21 (sequence 125)
Language
German
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21 dem Mahometischen Glauben mit Beschneidung und mehreley Eyßertiche Ceremonien zugethan und verwohnt, unserer heil, allein seligmachendcn Religion aber höchst zugegen. Sonder auch das die Juden zu Ofen und Pest mit denen allhierigen mit Blutsfreundschaft verwohnt, sonder verstand aller Gelegenheit, wie es mit allhieriger Stadt und dem ganzen landt beschaffen habe, zu solch gefehrlicher Zeit hochzubefahen, derselben Ausschaffung auch vmb so vil mehrer unseres gehorsamben erachtens gar nit zu Unterlassen. Es ist auch billich und hoch zu beschmerzen, das denen Juden bißhero nit allein in mehr weeg vill vngebühr verstattet, sondern Ihr Judenthum in Sinagogen zu Hohn und lesterung des Sohnes Gottes, Unseres einigen Erlösers und Seeligmachers alhier in der kays. Landesfürstl. Restdents- und Haubtstatt anzurichten zugestehen wurdet. Da Sy doch ebensowol ander Orthen ein Zeugnus ihrer Verstockhung bis zum jüngsten Tag verbleiben möchten." Vorläufig hatten jedoch diese Anklagen keinen weiten: Erfolg, und wie wir anführten, hat der Erzherzog Matthias zur Erhaltung der religiösen Institutionen den Wiener Juden ein Decret erlaffen. Welchen Wert dieses hatte, werden wir bald zu erörtern Gelegenheit haben. Im October des Jahres 1599 verlangte man von den Wiener Juden, daß sie dem Staate wegen der vorhandenen Kriegsnöthen 30000 oder mindestens 20000 fl. herleihen. Die „Haushabig" Juden erklärten jedoch, daß sie nicht in der Lage seien , dem an sie gestellten Verlangen zu entsprechen. Sie wiesen darauf hin, daß sie seit einer Reihe von Jahren dem Staate große Summen zum Theile geschenkt und zum Theile geliehen haben und sahen sich daher außer Stande, jetzt wieder eine so bedeutende Snnnme

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