Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 17 (sequence 121)
- Language
- German
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— 17 — Rabbinerthum selbst aber besaß keine Macht. Me Vertreter desselben zu jener Zeit zeichneten sich nach keiner Richtung hm. ans. Me Wiener Juden sahen sich daher veranlaßt, die Sache beim Erzherzog Mathias, dem Statthalter-Regenten in Niederösterreich anhängig zu machen. Der Erzherzog nahm keinen Anstand, auf die Wünsche der Wiener Jude« einzugehen und es wurde festgesetzt, daß diejenigen Inden, welche seit zwei Jahren in Wien wohnen, sowie die Reuankommenden und mit Privilegien versehenen den alten befreiten Juden 200 Kronen zu erlegen verpflichtet sein sollen. Das Decret vom 24. Sept. 1598 lautet wörtlich: „Nachdem bey den p. Herrn Mathias, Erzhsrzogen zu Österreich, vuseren genedigsten Herrn N. die alten befreylen Juden alhier vnterthenigst angebracht, welcher Maßen sie von einer Zeytt hero nicht allemzu. erpanung ihrer Sinagog, Tuckgruben und b-egrebnuß etliche hundert Cronen auffgewendet und noch täglichen zu erhaltrmg derselben auffwenden müßen, sondern daß Sie auchbey vörstehunden Kriegsnotten in die 11000 Gulden Rheinisch hin wieder mit großen Interessen auffgebracht vnd gehorfawist dargeliehen haben, vnd dieß alles zu erhaltungi Jrer habenden Freyheiten. Nun khämen aber andere vnd frembde Juden täglichen mit neuen Freyheiten alhero, welche mit Jenen in obbemellen Außlagen vnd Darlehen durchaus kein Milleiden tragen, oder Inen die Unkosten in etwas erstatten helffen, nichts destowemger aber sich ebm derselben Sinagogen, Tuckgruben, begrebnuß und anderer Beneficren sowoll alß die alten allhier wohnenden Juden ohne entgeldt und Vnlerschidt gebrauchen wollen und derentwegen gehorsambist gebeten, nicht allein den.Jetz anweßundeu befreyten, sondern auch den sreulbden Inden so 2