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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1867-01-01 · Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867) · p. Seite XXXV

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite XXXV (sequence 67)
Language
German
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— XXXV — allen mitunter sehr drückenden Lagen die autonome Verwaltung ihres Gemeindewesens zu retten versucht, und sind erst durch die vormärzliche BevormundungSwirthschaft derselben verlustig geworden. Indessen gehet man bei den Wiederbelebungsversuchen der neuern Zeit auch etwas zu weit , indem man den Schwerpunkt dieser- Autonomie in die zeitweiligen Vorstände statt in die Gemeinden selber verlegt. Kaum Haben die Gemeindeglieder sich ihrer Wahlpflicht durch Ernennung von Repräsentanten entledigt, so sind sie auch schon von jeder Theilnahme an der Verwaltung zurückgedrängt und ausgeschlossen. Die Vorsteher wählen alle Gemeindebeamte und nehmen sie für ihre und nicht der Gemeinde Mandatare, selbst die Geistlichen, die Rabbiner, Religionsweiser werden als Söldlinge des Vorstandes behandelt, und das ist von großem Nebel, Die Vorstände oktroyiren den Gemeinden Prediger, Lehrer, Notüre wider den Willen der Majorität und rufen dadurch häufig Mißstimmungen und Zwiestigkeiten hervor, noch häufiger aber verscheuchen sie jede Theilnahme für jüdische Interessen und provoziren einen Jndifferentismus, statt ihn zu bannen. Manche Rabbiner werden natürlich durch die Kompetenzüberschreitungen der Vorsteher gereizt und suchen eine Oppositionspartei zu ihrem Schutze, was eben auch nicht viel zur Friedfertigkeit beitragt. Denn die Vorstände machen von ihrer Amtsgewalt ausgedehnten Gebrauchentlehnen sogar von der weltlichen Obrigkeit Sukkurs, und zwingen die Opposition dieselbe Intervention anzustreben. So wird die Gemeindeangelegenheit vor ein Tribunal ver? schleppt, wohin es nicht gehört und die Autonomie der

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